Mehr Netto vom Brutto! Wer träumt nicht davon? Arbeitgeber setzen immer häufiger steuerfreie Entgeltanteile dazu ein, ihre Mitarbeiter zu motivieren und sie damit stärker an das Unternehmen zu binden. Von jeder Gehaltserhöhung geht oft mehr als die Hälfte für Steuern und Sozialabgaben verloren. Dieser Aussicht auf verminderten Nettolohn können Unternehmer in der Lohnabrechnung begegnen, indem sie steuerfreie Entgeltanteile mit ihren Mitarbeitern aushandeln.
Steuerfreie Sachbezüge
Sachbezüge bis zu einem Wert von 44 Euro kann ein Arbeitnehmer monatlich steuerfrei erhalten. Es handelt sich um eine Freigrenze. Wird der Betrag von monatlich 44 EUR überschritten, ist der gesamte Betrag des Sachbezugs der Besteuerung zu unterwerfen. Für die Feststellung, ob die 44-EUR-Freigrenze überschritten ist, werden die in einem Kalendermonat unentgeltlich und verbilligt gewährten Sachbezüge zusammengerechnet.
Die beliebtesten steuerfreien Entgeltanteile
Welche neun steuerfreien Entgeltanteile bei den Mitarbeitern besonders gut in der Lohnabrechnung ankommen, haben wir für Sie zusammengestellt:
- Arbeitnehmer können Waren oder Dienstleistungen, die der Arbeitgeber anbietet, mit einem Personalrabatt von bis zu 1.080 Euro jährlich steuer- und sozialversicherungsfrei beziehen.
- Benzingutscheine sind in Form von Warengutscheinen, Geldgutscheinen sowie Überweisung mit Zweckbindung oder Kostenerstattung möglich. Wichtig ist, dass zuvor der Bezug von Ware zugesagt ist.
- Umzugskostenübernahmen des Arbeitgebers sind steuer- und sozialversicherungsfrei, wenn der Umzug beruflich veranlasst ist.
- Solange es sich um ein Darlehen bis zu 2600 Euro handelt, bleibt der zinsgünstige Kredit vom Arbeitgeber steuer- und sozialversicherungsfrei.
- Wenn das Fitnessstudio nicht mehr als 44 Euro im Monat kostet, bleibt die Leistung steuer- und sozialversicherungsfrei. Notwendig ist ein Rahmenvertrag des Arbeitsgebers mit dem entsprechenden Anbieter sowie die direkte Kostenübernahme des Arbeitgebers.
- Sportkurse oder Massagen, die gezielt zur Gesundheitsförderung der Mitarbeiter eingesetzt werden, sind bis zu 500 Euro im Jahr steuer- und sozialversicherungsfrei.
- Der Unternehmer kann ein betriebliches Handy, Computer oder betriebliche Software anbieten, dass der Mitarbeiter privat nutzen darf. Auch Serviceleistungen wie Wartung oder Anschluss eines PCs kann der Unternehmer mit übernehmen. Schenkungen sind steuerpflichtig. Eine Pauschalierung der Steuer ist hierbei möglich.
- Die Weihnachts- bzw. Betriebsfeier darf 110 Euro inklusive Umsatzsteuer pro Mitarbeiter kosten. Alle Aufwendungen werden durch die Zahl der Teilnehmer geteilt. Bis zu zwei Feste im Jahr sind in Ordnung.
- Trägt der Arbeitgeber die Kosten für den Kindergarten oder –hort bzw. für die Tagesmutter, wenn das Kind noch nicht schulpflichtig ist, fallen keine Steuern und Sozialabgaben an. Das gilt aber nur für Zahlungen zusätzlich zum Lohn.
In Zusammenarbeit mit Ihrem Steuerberater setzt ein Lohnbüro wie lohndirekt steuerfreie Entgeltanteile nach allen gesetzlichen Vorgaben in Ihrer Lohnabrechnung um.
Im Lohnkonto müssen sämtliche steuerfreie Bezüge des Arbeitnehmers getrennt von der laufenden Lohnzahlung notiert werden.
Bildnachweise: © Tobif82/Fotolia.com