Während des Arbeitsalltags kommen viele Ausgaben und Einnahmen zustande. Je nach Art jener Aufwendungen kann man diese Kosten absetzen beziehungsweise vom Steuerberater absetzen lassen. Auch eine zentrale Rolle der Betriebskosten stellen die Gebühren eines Anwalts dar. Nahezu jedes Unternehmen sollte über einen fachlich kompetenten Anwalt verfügen oder eine „Kanzlei des Vertrauens“. Um diese Anwaltskosten von der Steuerabsetzen zu können sollten ein paar Kriterien berücksichtigt werden. Hierfür sollte der Geschäftsmann einige Grundbegriffe aus der Steuerlehre und Buchhaltung kennen, um das Thema „Anwaltskosten absetzen“ in seiner Komplexität voll erfassen zu können. Heute wird geklärt, was zu beachten ist, welche Fachbegriffe benötigt werden, welche Arten der Absetzung zur Verfügung stehen und wann diese anzuwenden sind.
Steuerlich absetzbar – Die Grundbegriffe, die man kennen sollte
Um Anwaltskosten als Betriebsausgaben absetzen zu können und dies auf die korrekte Art und Weise durchzuführen, sollten zunächst die wichtigsten Grundbegriffe geklärt werden. In diesem Sinne sollen die Fachausdrücke „Werbungskosten“, „Betriebskosten“ und auch die „Abschreibung“ erläutert werden. Diese Begriffe in korrekt in Zusammenhang zu stellen, kann entscheidender Faktor sein, um Anwaltskosten als Betriebsausgaben absetzen zu können.
Zunächst soll auf die Betriebskosten eingegangen werden. Diese in der sogenannten Betriebskostenverordnung – kurz BetrKV – festgehalten. Man versteht darunter die Ausgaben, die im Zuge der Nutzung eines Grundstücks, den darauf zu findenden Gebäuden und Nebengebäuden und den Anlagen und Einrichtungen, die dort zu finden sind, zustande kommen. Als Betriebskosten dürfen allerdings nur jene Ausgaben verbucht werden, die zur Instandhaltung, Ungezieferbekämpfung, Entwässerung, etc. aufkommen. Darunter zählen keine Gehaltszahlungen zur Verwaltung oder Ähnliches.
Zu den Werbungskosten zählen laut Einkommenssteuergesetz unter anderem folgende Aufwendungen:
- Schuldzinsen und Renten
- Mehraufwendungen für eine doppelte Haushaltsführung
- Zahlungen an einen Berufsverband
- Kosten für Arbeitsmittel
- Aufwendungen für Abnutzung (AfA)
- Anwaltskosten
- Arbeitsmittel
- Arbeitskleidung
- Dienstreisen
- Fachliteratur
- Fahrtkosten
- Fortbildungskosten
- Kontoführungskosten
- Telefon- und Internetkosten
- Unfallkosten
- Versicherungen
Zu beachten ist hierbei jedoch, dass nur Aufwendungen, die geschäftlich – also nicht privat – verursacht werden und somit steuerlich absetzbar sind. Auf diese Kriterien werden im im Verlauf des Artikels noch näher eingehen.
Nun aber zunächst zur Abschreibung an sich. Die Begriffe Gebühren absetzen und Gebühren abschreiben lassen sich als Synonyme verwenden. Man versteht darunter den Betrag, um den man den zu versteuernden Gewinn am Jahresende nochmal verringern kann. Hierfür muss unter anderem auch die Abschreibungsdauer, die aus der AfA Tabelle ermittelt werden kann, berücksichtigt werden. Prinzipiell gibt es zwei Verfahrung zur Abschreibung: die lineare und degressive Abschreibung. Hauptsächlich wird jedoch die lineare Abschreibung verwendet, weshalb wir an dieser Stelle das degressive Verfahren nicht weiter berücksichtigen werden.
Anwaltskosten planen
Wenn ein Rechtsstreit vor der Türe steht, benötigt man einen kompetenten Anwalt. Dass diese Kosten schnell ins sogenannte Unermessliche gehen können, ist unumstritten. Aus diesem Grund ist es ratsam, sich schon bei der Gründung oder der Übernahme eines Unternehmens über Anwaltskanzleien in der Nähe ausführlich zu informieren. Bei der Recherche im Internet findet sich auch ein Anwaltskosten Vergleich sowie ein Anwaltskosten Rechner. Diese beiden Funktionen, die auch auf mehreren Portalen vorzufinden sind, macht die Planung der möglichen Aufwendungen möglich.
Jedoch sollte dabei auch beachtet werden, dass es sich um einen groben Richtwert handelt. Je nach Art des Rechtsstreits kann die Betriebsausgabe Anwaltskosten unterschiedlich hohe Ausmaße annehmen, die aber auch gesetzlich gedeckelt sind. Sie dürfen also einen gesetzlich festgelegten Rahmen nicht überschreiten. Wenn Sie die Anwaltskosten von der Steuer absetzen möchten, dann ist zu beachten, dass nur jene Ausgaben vom Finanzamt anerkannt werden, die Nachweislich aus geschäftlichen Gründen zustande kamen. Ist dieses Kriterium erfüllt, so wird aufgrund der Höhe der Gebühren die Art der Abschreibung bestimmt.
Anwaltskosten absetzen – so wird es berechnet
Wie bereits erwähnt, werden die Anwaltskosten als Werbungskosten abgesetzt. Dies gilt allerdings nicht, wenn die Rechtsschutzversicherung die Kosten übernimmt.
Bei der Berechnung der Höhe der Abschreibung wird aus der AfA Tabelle die Nutzungsdauer ermittelt und dann der Betrag mit folgender Formel berechnet:
Abschreibungsbetrag = Anschaffungskosten : Nutzungsdauer
Wurde dies fachgerecht durchgeführt, kann man den entstandenen Betrag über die Jahre der Nutzungsdauer absetzen.
Um Anwaltskosten abschreiben zu können wird auch unterschieden in welchem Zusammenhang diese entstanden sind. Kommen jene Betriebsausgaben aufgrund der Anschaffung oder Herstellung von Wirtschaftsgüter zustande, die dann selbst im Unternehmen verwendet werden, so werden alle entstandenen Kosten addiert und dann als Gesamtbetrag abgerechnet. Dahingegen werden Anwaltskosten, die infolge eines Rechtsstreits zustande kommen, meist in voller Höhe sofort abgeschrieben. Hierfür kann man entweder jede einzelne Anwaltskosten absetzen oder man bildet einen Sammelpool, in dem alle Aufwendungen des Jahres gesammelt werden und am Jahresende der abzuschreibende Betrag ermittelt wird.
Das wichtigste noch mal im Überblick
Um Anwaltskosten absetzen zu können, muss nachgewiesen werden, dass die Beratung und Vertretung von Seiten des Anwalts aufgrund geschäftlicher Angelegenheiten stattfand. Bei der Abschreibung an sich ist dann ausschlaggebend aus welchem Grund die Aufwendungen zustande gekommen sind. So werden die Kosten, die im Zusammenhang mit den Anschaffungs- oder Herstellungskosten gezahlt werden müssen, zu dem Gesamtbetrag jenes Wirtschaftsgut hinzugerechnet und mithilfe der AfA Tabelle mit dem entsprechenden Betrag ordnungsgemäß abgeschrieben. Wird ein Rechtsstreit ausgetragen, so werden die entsprechenden Anwaltskosten meist direkt im Jahre der Rechnungsstellung in voller Höhe vom zu versteuernden Gewinn des Betriebs abgezogen. Ein Anwaltskosten Vergleich sowie der im Internet zu findende Anwaltskosten Rechner können Ihnen die Beträge der entstehenden Betriebsausgaben planbar machen. Diese bilden jedoch lediglich einen Richtwert und können je nach Art des Rechtsstreits und der Anwaltskanzlei höher oder niedriger ausfallen. Ein kompetenter Steuerberater kann Sie bei dabei unterstützen, die Anwaltskosten ordnungsgemäß abzusetzen.
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