Ein eigenes Auto ist zwar durchaus praktisch und für viele Menschen sind darauf angewiesen, es bringt jedoch auch verschiedene Kosten mit sich. Dazu gehören unter anderem Kraftstoffkosten, die Kfz-Versicherung sowie Kosten für Wartung und Reparaturen. Können Sie diese oder andere Ausgaben fürs Auto von der Steuer absetzen und damit bares Geld sparen?
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Das Wichtigste zum Auto in der Steuererklärung
Nur Selbstständige können die Kfz-Steuer steuerlich geltend machen. Sie gehört bei ihnen zu den Betriebsausgaben. Arbeitnehmer können die Kfz-Steuer demgegenüber nicht in der Steuererklärung angeben.
Arbeitnehmer können unter anderem die Kfz-Haftpflichtversicherung und die Kfz-Unfallversicherung steuerlich absetzen. Zusätzlich profitieren sie von der Entfernungspauschale. Selbstständige haben mehr Möglichkeiten. Welche weiteren Kosten Freiberufler für ihr Auto absetzen können, erfahren Sie hier.
Möchten Sie etwa für Ihr Kleingewerbe Kosten fürs Auto absetzen, sind nur die Fahrten zu berücksichtigen, die aus beruflichen Gründen erfolgten. Den Privatanteil können Sie entweder mit einem Fahrtenbuch ermitteln oder Sie nutzen die 1-Prozent-Regelung.
Kosten fürs Auto steuerlich absetzen, wenn Sie selbstständig sind: Das ist zu beachten
Grundsätzlich gilt: Sie können viele Kosten fürs Auto steuerlich absetzen, wenn Sie Freiberufler oder anderweitig selbstständig tätig sind und das Fahrzeug zum Betriebsvermögen zählt. Dazu gehören unter anderen die folgenden Posten, die alle zu den Betriebsausgaben zählen:
- Kraftstoffkosten
- Kfz-Steuer
- Kfz-Versicherung (Haftpflicht und Teil- bzw. Vollkasko)
- Reparaturen
- Wartung
- Maut
- Parkgebühren
- Kaufpreis wird abgeschrieben (in der Regel über sechs Jahre)
Viele Selbstständige kaufen keinen Pkw, sondern setzen aufs Leasing. Der große Vorteil dabei: Sie können die monatlichen Raten für das Leasing-Auto steuerlich als Betriebsausgaben absetzen. Zum Beispiel ist dies vollständig möglich, wenn das Fahrzeug nur betrieblich genutzt wird. Besteht auch eine private Nutzung, muss diese ausgewiesen werden. Sie gilt als geldwerter Vorteil.
Bei gleichzeitiger privater und beruflicher Nutzung: Fahrtenbuch oder 1-Prozent-Regelung?
Sie können in vollem Umfang die oben genannten Kosten fürs Auto von der Steuer absetzen, wenn Sie selbstständig tätig sind und das jeweilige Fahrzeug nur zu beruflichen Zwecken nutzen.
Etwas komplizierter wird es jedoch, wenn Sie mit dem Kfz sowohl private als auch berufliche Fahrten unternehmen.
In diesem Fall müssen beide Arten von Fahrten strikt voneinander getrennt werden. Der Grund: Nur die betrieblich veranlassten Fahrten dürfen Sie als selbstständig Tätiger fürs Auto absetzen. Die private Nutzung hingegen wird nicht steuermindernd berücksichtigt.
Um den privaten Anteil zu ermitteln, können Sie entweder ein Fahrtenbuch nutzen oder die sogenannte 1-Prozent-Regelung anwenden:
- Beim Fahrtenbuch tragen Sie jede Fahrt ein. Geben Sie an, wie viele Kilometer Sie wann zurückgelegt haben und ob es sich um eine private oder eine berufliche Fahrt gehandelt hat.
- Möchten Sie Kosten fürs Auto von der Steuer absetzen und auf ein aufwendiges Fahrtenbuch verzichten, können Sie die 1-Prozent-Regelung nutzen. Hierbei wird pauschal ein Prozent des Bruttolistenpreises des Fahrzeugs (nicht der tatsächliche Kaufpreis) für die Privatnutzung angesetzt.
Können Arbeitnehmer auch ein privat genutztes Auto von der Steuer absetzen?
Auch, wenn Sie nicht selbstständig tätig sind und Ihr Kfz nur privat nutzen, können Sie gewisse Kosten fürs Auto absetzen. Bei der Steuer werden unter anderem berücksichtigt:
- Kfz-Haftpflichtversicherung: Diese zählt zu den sonstigen Vorsorgeaufwendungen bei der Steuererklärung. Eine Teil- oder Vollkaskoversicherung kann jedoch nicht abgesetzt werden.
- Kfz-Unfallversicherung: Auch diese gehört zu den sonstigen Vorsorgeaufwendungen.
- Unfallkosten: Diese können Sie für Ihr Auto von der Steuer absetzen, wenn der Unfall auf dem Arbeitsweg passiert ist.
- Entfernungs- bzw. Pendlerpauschale: Diese liegt für die ersten 20 Kilometer bei 30 Cent, ab dem 21. Kilometer steigt sie auf 38 Cent pro Kilometer (Stand August 2022).
- Umzugskosten: Ziehen Sie um und sparen dadurch mindestens eine Stunde Fahrtzeit ein, sind gewisse Kosten absetzbar.
Beachten Sie: Arbeitnehmer können sowohl die Kosten für die Wartung als auch die Kfz-Steuer fürs Auto nicht steuerlich absetzen.