Kauft der Unternehmer gegen eine ordnungsgemäße Rechnung Autoreifen für seinen betrieblichen Pkw oder Lkw, so sind diese Autoreifen in der Regel als Kfz-Reparaturkosten sofort als Betriebsausgabe absetzbar. Auch das Aufziehen der Reifen, Auswuchten oder Reparieren einzelner Reifen stellt einen Instandsetzungsaufwand dar. Im weitesten Sinne fallen die Autoreifen unter die Kfz-Kosten. Bei Erfüllung der Voraussetzungen kann der Unternehmer auch die in Rechnung gestellte Vorsteuer geltend machen.
Lars schloss 2015 sein Studium in Betriebswirtschaftslehre ab. Anschließend absolvierte er ein Volontariat in einer kleinen Kölner Redaktion. Seit 2017 ist er fester Bestandteil des Redaktionsteams von betriebsausgabe.de. Hier kann er sein fachliches Wissen mit dem Anspruch, verständliche Texte rund ums Steuerrecht zu schreiben, miteinander kombinieren.