FAQ: Autoreparatur steuerlich absetzen
Obwohl jedenfalls im privaten Rahmen die Kfz-Reparatur meist nicht steuerlich absetzbar ist, gibt es Ausnahmen, in denen die Aufwendungen als Werbungskosten oder Betriebsausgaben geltend gemacht werden können. Mehr dazu lesen Sie hier.
Die Kosten für die Kfz-Reparatur können als Werbungskosten geltend gemacht werden, wenn sich ein Unfall im Rahmen des Arbeitsweges ereignet hat. Welche Wege genau das umfasst, lesen Sie hier.
Sie können sämtliche Kfz-Kosten absetzen, wenn das Auto zum Betriebsvermögen Ihres Unternehmens gehört. Daran ändert sich auch grundsätzlich nichts, wenn Sie das Auto zusätzlich für private Zwecke nutzen. Weitere Infos dazu lesen Sie hier.
Inhalt
Ist die Autoreparatur steuerlich absetzbar?
Das Auto ist aus dem Alltag vieler Menschen nicht mehr wegzudenken. Gerade auch in Gebieten ohne gut ausgebauten öffentlichen Nahverkehr bestehen oft wenig Alternativen, um bspw. täglich zuverlässig zur Arbeit zu kommen oder geschäftliche Reisen zu unternehmen. Durch die intensive Nutzung können auch schneller Verschleißerscheinungen auftreten, die eine Kfz-Reparatur notwendig machen. Darüber hinaus kann es auf dem Weg zur Arbeit zu einem Unfall kommen, der ebenfalls reparaturbedürftige Schäden nach sich zieht. Während Fahrtkosten grundsätzlich in der Steuererklärung geltend gemacht werden können, stellt sich die Frage, ob auch solche Kfz-Reparaturen steuerlich absetzbar ist. Inwiefern das möglich ist, wollen wir im folgenden Ratgeber klären.
Autoreparatur von der Steuer absetzen: Das müssen Sie beachten
Die schlechte Nachricht zuerst: In den meisten Fällen sind private Kfz-Reparaturen nicht steuerlich absetzbar. Bei den Kosten handelt es sich nämlich um sogenannte “Kosten der privaten Lebensführung”, die in der Einkommenssteuererklärung unberücksichtigt bleiben. Hinzu kommt, dass die Reparaturkosten grundsätzlich bereits über die Kilometerpauschale rechtlich abgegolten sind.
Jedoch gibt es einige Möglichkeiten, in denen Sie eine Autoreparatur ausnahmsweise doch absetzen können. Dies ist grundsätzlich auf zweierlei Wegen denkbar. Sie können demnach unter bestimmten Voraussetzungen,
- die Autoreparatur steuerlich als Werbungskosten absetzen, oder
- die Autoreparatur in der Steuererklärung im Rahmen der Betriebsausgaben geltend machen.
Werbungskosten: Wann ist die Autoreparatur steuerlich absetzbar?
In gewissen Einzelfällen ist es denkbar, dass Sie im Rahmen der Werbungskosten die Kosten für die Kfz-Reparatur von der Steuer absetzen können. So können neben der Kilometerpauschale die Aufwendungen für die Beseitigung von Unfallschäden steuerlich geltend gemacht werden, wenn sich der Unfall auf den folgenden Strecken ereignete:
- auf der Fahrt zwischen Wohnung und Arbeitsstätte,
- auf einer Umwegstrecke zur Abholung der Mitfahrer einer Fahrgemeinschaft
- auf einer Fahrt zum Mittagessen in der Nähe der Einsatzstelle (das gilt nicht bei einer Fahrt zur Einnahme des Mittagessens in der Nähe der regelmäßigen Arbeitsstätte)
- auf einer Umwegfahrt zum Betanken des Fahrzeugs,
Steuerlich geltend machen können Sie in diesem Rahmen sowohl die Kosten für einen Abschleppdienst als auch für einen Mietwagen und für etwaige Verschrottungskosten. Nicht absetzbar sind hingegen die Aufwendungen, die von der Versicherung übernommen werden.
Kfz-Reparatur als Betriebsausgabe von der Steuer absetzen
Gute Chancen bestehen ebenfalls, wenn das Kfz zum Betriebsvermögen Ihres Unternehmens gehört. Im Rahmen der Betriebsausgaben können Sie dann nämlich auch sämtliche Kfz-Reparaturkosten steuerlich geltend machen. Dies ist sogar dann der Fall, wenn Sie das betriebseigene Kfz auch für private Zwecke nutzen. Jedoch dürfen Sie dann natürlich auch nur betriebsbedingt gefahrene Kilometer in der Steuererklärung angeben.
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Quellen und weiterführende Links
- kann-man-das-absetzen.de