In der Regel – Ausnahmen gelten während der Corona-Pandemie – müssen Personen ihre Steuererklärung bis zum 31. Juli des Folgejahres beim zuständigen Finanzamt abgegeben haben. Haben Sie einen Steuerberater damit beauftragt, läuft die Frist sogar bis Ende Februar des übernächsten Jahres. Doch an welche Fristen muss sich demgegenüber eigentlich das Finanzamt halten? Mit welcher Bearbeitungszeit für die Steuererklärung müssen Sie rechnen?
Das Wichtigste zur Bearbeitungszeit für die Steuererklärung
Die durchschnittliche Bearbeitungszeit für die Steuererklärung variiert je nach Bundesland. Am schnellsten ging es im Jahr 2020 in Berlin. Dort erhielten Steuerpflichtige im Durchschnitt nach 37 Tagen ihren Steuerbescheid. In Thüringen mussten Personen demgegenüber hinsichtlich der Steuer mit einer Bearbeitungszeit von 62 Tagen sehr viel länger warten. Eine Übersicht über die verschiedenen Bundesländer finden Sie hier.
Ja, das ist möglich. Wenden Sie sich dazu an den für Sie zuständigen Sachbearbeiter in Ihrem Finanzamt.
Unsere Tipps, um bei der Steuererklärung die Dauer der Bearbeitung zu verkürzen: Geben Sie Ihre Steuererklärung möglichst früh sowie in elektronischer Form ab. Das Finanzamt bearbeitet die Steuererklärungen, die zuerst eingegangen sind, früher als andere. Außerdem werden über ELSTER eingereichte Erklärungen denen in Papierform vorgezogen.
Inhalt
Steuererklärung: Die Dauer der Bearbeitung variiert je nach Bundesland stark
Welche Bearbeitungszeit für die Steuererklärung müssen die Sachbearbeiter einhalten? Grundsätzlich gilt, dass Ihr Steuerbescheid nicht bis zu einem bestimmten Stichtag bei Ihnen eingegangen sein muss.
In der Regel müssen Sie bei der Einkommensteuererklärung mit einer Bearbeitungszeit von einem bis zwei Monaten rechnen. Je nach Bundesland gibt es dabei deutliche Unterschiede, wie der Bund der Steuerzahler herausgefunden hat.
Die folgende Liste zeigt, welche durchschnittliche Bearbeitungszeit bei der Steuererklärung in den unterschiedlichen Bundesländern im Jahr 2020 festgestellt wurde.
Wie lange dauert die Bearbeitung der Steuererklärung? (Angaben in Tagen)
- Berlin: 37 Tage
- Rheinland-Pfalz: 38
- Schleswig-Holstein: 38,2
- Hamburg: 38,5
- Saarland: 39,7
- Bayern: 41,1
- Brandenburg: 41,65
- Sachsen: 42
- Sachsen-Anhalt: 42,8
- Bremen: 43
- Mecklenburg-Vorpommern: 46
- Hessen: 47,1
- Niedersachsen: 47,6
- Baden-Württemberg: 48
- Thüringen: 62
* Das Bundesland Nordrhein-Westfalen hat hierzu keine Angaben gemacht.
Können Sie selbst bei der Steuererklärung die Bearbeitungszeit beeinflussen?
Was viele Steuerpflichtige nicht wissen: Sie können selbst etwas dafür tun, um die Bearbeitungszeit bei der Steuererklärung zu verkürzen. Sie sollten zunächst wissen, dass die Steuererklärungen nach ihrem Eingang bearbeitet werden. Wer also früher abgibt, der erhält seinen Steuerbescheid auch früher.
Zusätzlich verkürzt sich die Bearbeitungszeit bei der Steuererklärung, wenn Sie ELSTER nutzen – also Ihre Unterlagen in elektronischer Form abgeben. Diese werden vom Finanzamt bevorzugt und vor denen in Papierform abgearbeitet.
Zu lange Bearbeitungszeit durch das Finanzamt: Was tun?
Dauert die Bearbeitungszeit bei der Steuererklärung zu lange? Sind etwa zwei bis drei Monate ins Land gegangen, sollten Sie zunächst eine Anfrage beim zuständigen Sachbearbeiter stellen. Dieser kann Ihnen Auskunft zum Stand der Bearbeitung geben.
Zu lange darf sich jedoch auch das Finanzamt nicht Zeit lassen. Nach spätestens sechs Monaten müssen Sie Ihren Steuerbescheid erhalten haben. Ist dies nicht der Fall, haben Sie gemäß § 347 Abs. 1 S. 2 der Abgabenordnung (AO) das Recht, einen sogenannten Untätigkeitseinspruch einzulegen.
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