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Belege für die Steuererklärung: Welche müssen Sie einreichen?

Von Meike Z.

Letzte Aktualisierung am: 21. August 2024

Geschätzte Lesezeit: 2 Minuten

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Beitragsbild: Belege für die Steuererklärung

Die alljährlich fällige Steuererklärung ist für viele Steuerpflichtige ein notwendiges Übel. Um die unterschiedlichen Anlagen korrekt ausfüllen zu können, müssen sie entsprechende Unterlagen heraussuchen. Doch müssen Sie bei der Abgabe der Steuererklärung auch diese Belege beim Finanzamt einreichen?

Das Wichtigste über Belege für die Steuererklärung

Welche Belege müssen bei der Steuererklärung eingereicht werden?

Seit 2017 gilt die sogenannte Belegvorhaltepflicht. Seitdem ist es möglich, eine Steuererklärung ohne Belege abzugeben.

Wann verlangt das Finanzamt trotzdem Belege?

Sie müssen trotz abgeschaffter Belegvorlagepflicht in gewissen Fällen trotzdem bestimmte Nachweise beim Finanzamt einreichen. Das ist dann der Fall, wenn dies explizit in der Steuererklärung verlangt wird oder wenn der Sachbearbeiter Belege nachfordert.

Wie lange sollten Sie relevante Belege aufbewahren?

Für die Steuererklärung relevante Belege sollten Sie zumindest so lange aufbewahren, bis Sie Ihren Steuerbescheid erhalten haben. In manchen Fällen gibt es jedoch längere Aufbewahrungsfristen, wie Sie hier nachlesen können.

Seit 2017 ist die Steuererklärung ohne Belege die Norm!

Seit 2017 haben es Steuerpflichtige einfacher: Sie müssen seitdem bei der Abgabe der Steuererklärung oftmals keine Belege mehr einreichen. Nun gilt nämlich nicht mehr die Belegvorlage-, sondern die sogenannte Belegvorhaltepflicht.

Sie müssen Belege beim Finanzamt nun nur noch in zwei Fällen einreichen:

  1. Im Vordruck bzw. den Ausfüllhinweisen findet sich ein ausdrücklicher Hinweis, dass Sie der Steuererklärung Nachweise beifügen müssen.
  2. Das Finanzamt fordert Belege nach, nachdem es Ihre Einkommensteuererklärung geprüft hat.

Müssen Sie Belege für die Steuererklärung nachreichen, dann haben Sie zwei Optionen. Sie können die Dokumente zum einen in Papierform einreichen – entweder persönlich oder per Post. Zum anderen gibt es das Portal NACHDIGAL (kurz für „Nachreichung digitaler Anlagen“), über welches Sie die für die Bearbeitung der Einkommensteuer angeforderten Belege ganz einfach online ans Finanzamt übermitteln können.

Steuererklärung: Welche Belege Sie trotzdem aufbewahren sollten

Seit 2017 müssen Sie der Steuererklärung oftmals keine Belege mehr beifügen.
Seit 2017 müssen Sie der Steuererklärung oftmals keine Belege mehr beifügen.

Obwohl Steuerpflichtige nun in vielen Fällen nicht mehr dazu verpflichtet sind, gewisse Nachweise der Steuererklärung hinzuzufügen, bedeutet dies doch nicht, dass sie gar keine Belege mehr aufbewahren müssen.

Wie wir bereits erwähnt haben, kann es sein, dass das Finanzamt die Nachreichung gewisser Unterlagen fordert. Kommen Sie dieser Aufforderung nicht nach, können Sie nicht so viel von der Steuer absetzen, wie eigentlich geplant.

Die richtige Aufbewahrung relevanter Belege ist also von großer Bedeutung – vor allem auch für Selbstständige und Unternehmer.

Diese Belege können unter Umständen nachgefordert werden

Welche Belege will das Finanzamt unter Umständen sehen? Die folgenden für die Steuererklärung wichtigen Belege sollten Sie unter anderem aufbewahren:

  • Bescheinigungen über den Erhalt von Lohnersatzleistungen (z. B. Elterngeld oder Kurzarbeitergeld)
  • Spendenbescheinigungen
  • Steuerbescheinigungen zur Kapitalertragsteuer
  • Nachweise für entstandene Krankheits- oder Pflegekosten
  • Studienbescheinigung für Kinder
  • Beleg über gezahlte Beiträge zur Altersvorsorge
  • Rechnungen für berufliche Anschaffungen

Doch wann kann es überhaupt dazu kommen, dass das Finanzamt eine Nachreichung der Belege für die Steuererklärung fordert? Dies ist unter anderem dann möglich, wenn bei der Prüfung Ihrer Unterlagen Ungereimtheiten oder augenscheinliche Abweichungen auffallen.

Wie lange Belege für die Steuererklärung aufbewahrt werden müssen variiert je nach Einzelfall. Grundsätzlich gilt, dass Sie die Nachweise mindestens so lange vorhalten sollten, bis der Steuerbescheid erstellt wurde. Handwerkerrechnungen müssen Sie mindestens zwei Jahre aufbewahren, Belege für Einnahmen aus Gewerbebetrieb sogar zehn Jahre. Haben Sie für Ihren Betrieb etwas angeschafft und schreiben Sie die Sache über mehrere Jahre ab, sollten Sie den Beleg über den gesamten Zeitraum vorhalten.

Über den Autor

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Meike Z.

Nach ihrem Masterabschluss im Fach Linguistik wurde Meike im Jahr 2016 Teil des Redaktionsteams von betriebsausgabe.de. Dort befasst sie sich hauptsächlich mit dem Steuerrecht. Sie erklärt unter anderem, welche Ausgaben von der Steuer abgesetzt werden können.

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