Dass man als Privatperson unbedingt eine Haftpflichtversicherung braucht, ist hinreichend bekannt. Denn schließlich haftet man persönlich mit dem gesamten Vermögen für Schäden, die man verursacht. Auch Unternehmer haften unter Umständen für Fehler, die sie im Beruf machen. Wer bezahlt beispielsweise für Schäden an einem Gebäude, wenn ein selbstständiger Architekt falsch geplant hat ?
Eine Berufshaftpflichtversicherung kommt für Schäden auf, die in Ausübung der Tätigkeit geschehen. Sie gehört zu den Versicherungen, die man als Selbstständiger unbedingt haben sollte. Denn insbesondere bei Vermögensschäden können schnell Schadensersatzforderungen im sechsstelligen Bereich im Raum stehen. Ohne Versicherungsschutz kann das im schlimmsten Fall die gesamte Existenz kosten. Für manche Berufsgruppen (z. B. Rechtsanwälte und Steuerberater) ist der Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung deshalb auch gesetzlich vorgeschrieben.
Die Beiträge für eine Berufshaftpflichtversicherung kann man als Betriebsausgabe absetzen, da diese ausschließlich betrieblich veranlasst sind. Wenn bei einer Versicherung auch private Risiken versichert sind (z. B. Kombi-Produkte), sollte der berufliche Anteil eindeutig aus den Unterlagen hervorgehen. Wenn nicht, kann man stattdessen auch eine entsprechende Bestätigung der Versicherungsgesellschaft anfordern.
Lars schloss 2015 sein Studium in Betriebswirtschaftslehre ab. Anschließend absolvierte er ein Volontariat in einer kleinen Kölner Redaktion. Seit 2017 ist er fester Bestandteil des Redaktionsteams von betriebsausgabe.de. Hier kann er sein fachliches Wissen mit dem Anspruch, verständliche Texte rund ums Steuerrecht zu schreiben, miteinander kombinieren.