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Bürolampe steuerlich absetzen

Von Lars E.

Letzte Aktualisierung am: 12. August 2024

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Eine Bürolampe dürfte nahezu in jedem Unternehmen zu finden sein, weil auch jede Firma ein Büro braucht, um den lästigen Papierkram zu erledigen – und ohne eine Bürolampe auf dem Schreibtisch kann man nicht vernünftig arbeiten.

Steuerlich gesehen gehört eine Bürolampe zum Anlagevermögen eines Unternehmens, weil man sie über einen längeren Zeitraum hinweg benutzt. Die Anschaffungskosten für preiswerte Exemplare bis höchstens 410 Euro netto kann man sofort als Betriebsausgabe absetzen, weil es sich dann um ein geringwertiges Wirtschaftsgut (GWG) handelt.

Hochwertige Bürolampen über 410 Euro netto werden über die jährliche Abschreibung steuerlich berücksichtigt. Man muss dann die Kosten auf die voraussichtliche Nutzungsdauer verteilen und jedes Jahr einen Teilbetrag als Betriebsausgabe verbuchen.

Über den Autor

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Lars E.

Lars schloss 2015 sein Studium in Betriebswirtschaftslehre ab. Anschließend absolvierte er ein Volontariat in einer kleinen Kölner Redaktion. Seit 2017 ist er fester Bestandteil des Redaktionsteams von betriebsausgabe.de. Hier kann er sein fachliches Wissen mit dem Anspruch, verständliche Texte rund ums Steuerrecht zu schreiben, miteinander kombinieren.