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Darlehen steuerlich absetzen

Von Lars E.

Letzte Aktualisierung am: 13. August 2024

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An sich ist ein Darlehen keine Betriebsausgabe. Lediglich die in der Darlehensrate enthalten Zinsen können bei einem betrieblichen Darlehen als Betriebsausgabe zum Ansatz gebracht werden.

Die Tilgung mindert dagegen nicht den Gewinn.

Beispiel:

Ein Unternehmen hat monatlich eine Darlehensrate von 350 EUR an die Bank für ein betriebliches Darlehen zurückzuzahlen. Darin enthalten sind 123 EUR (ohne Berechnung) Zinsen. Lediglich die enthaltenen Zinsen in Höhe der angenommenen 123 EUR können gewinnmindernd zum Ansatz gebracht werden.

Über den Autor

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Lars E.

Lars schloss 2015 sein Studium in Betriebswirtschaftslehre ab. Anschließend absolvierte er ein Volontariat in einer kleinen Kölner Redaktion. Seit 2017 ist er fester Bestandteil des Redaktionsteams von betriebsausgabe.de. Hier kann er sein fachliches Wissen mit dem Anspruch, verständliche Texte rund ums Steuerrecht zu schreiben, miteinander kombinieren.