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Druckerpatronen steuerlich absetzen – Tipps für Selbstständige und Arbeitnehmer

Von Meike Z.

Letzte Aktualisierung am: 6. August 2024

Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten

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Beitragsbild_ Druckerpatronen steuerlich absetzen

Auf einen Drucker können wohl die wenigsten – sowohl Selbstständige als auch Arbeitnehmer – verzichten. Können Sie dies zur Senkung der Steuerlast nutzen und dafür benötigte Druckerpatronen steuerlich absetzen?

Das Wichtigste zu Druckerpatronen von der Steuer absetzen

Können Selbstständige die Kosten für eine Druckerpatrone von der Steuer absetzen?

Ja, Ausgaben für Druckerpatronen gehören zu den Betriebsausgaben und können somit von der Steuer abgesetzt werden. Mehr dazu erfahren Sie hier.

Wo in der Steuererklärung müssen Selbstständige die Kosten für Druckerpatronen eintragen?

Dazu müssen sie in der Anlage EÜR zur Einkommensteuererklärung das Feld „Arbeitsmittel (z. B. Bürobedarf, Porto, Fachliteratur)“ ausfüllen.

Sind für Arbeitnehmer Ausgaben für Druckerpatronen Werbungskosten?

Ja, auch Arbeitnehmer können in der Steuererklärung Kosten für Druckerpatronen absetzen. Diese gelten als Werbungskosten – also Kosten, die durch den Beruf veranlasst sind.

Für Selbstständige: Kosten für Drucker und Zubehör sind Betriebsausgaben

Selbstständige können über die Steuererklärung Kosten für Druckerpatronen absetzen.
Selbstständige können über die Steuererklärung Kosten für Druckerpatronen absetzen.

Die meisten Selbstständigen haben diverse Ausgaben, die direkt mit der Ausübung ihres Berufs in Verbindung stehen – etwa die Kosten für ein Kfz, um damit zu Kunden zu fahren, oder Ausgaben für Fortbildungen.

Andere kleinere Posten werden jedoch häufig übersehen. Auch die Kosten für Arbeitsmittel, die Sie im Büro benötigen, können Sie von der Steuer absetzen. Dazu gehören z. B. Druckerpapier, Kugelschreiber und Aktenordner.

Natürlich dürfen Sie auch Druckerpatronen steuerlich absetzen, denn diese Ausgaben gehören zu den Betriebskosten, wenn Sie den Drucker hauptsächlich betrieblich nutzen.

Druckerpatronen in der Steuererklärung: Wo müssen Selbstständige diese eintragen?

Selbstständige können also Druckerpatronen von der Steuer absetzen. Wo sie diese eintragen müssen, ist schnell erklärt. Sind sie nicht zur Bilanzierung verpflichtet, müssen Selbstständige die sogenannte Anlage EÜR im Rahmen der Steuererklärung ausfüllen.

Diese Einnahmen-Überschuss-Rechnung stellt eine einfache Möglichkeit der Gewinnermittlung dar. Möchten Sie Kosten für Druckerpatronen steuerlich absetzen, gehören diese allgemein zu den Betriebsausgaben.

Sie müssen diese unter dem übergeordneten Punkt „Sonstige unbeschränkt abziehbare Betriebsausgaben“ als „Arbeitsmittel (z. B. Bürobedarf, Porto, Fachliteratur)“ eintragen.

Für Arbeitnehmer: Kosten für Druckerpatronen in der Steuererklärung angeben

Steuern sparen: Unter gewissen Umständen können auch Arbeitnehmer Druckerpatronen steuerlich absetzen.
Steuern sparen: Unter gewissen Umständen können auch Arbeitnehmer Druckerpatronen steuerlich absetzen.

Vor allem die Corona-Pandemie hat dazu beigetragen, dass viele Arbeitnehmer zumindest teilweise im Homeoffice arbeiten. Dort nutzen auch viele ihren eigenen Drucker. Kann man als Arbeitnehmer Druckerpatronen von der Steuer absetzen?

Bezahlen Sie als Arbeitnehmer Büromaterial für Ihre Arbeit aus eigener Tasche, können Sie die Kosten – auch für Druckerpatronen – voll steuerlich absetzen. Sie gelten dann als Werbungskosten. Wichtig ist dabei jedoch, dass Sie die Materialien überwiegend im beruflichen und nicht im privaten Bereich nutzen.

Nutzen Sie Ihren Drucker zu weniger als 90 Prozent beruflich, können Sie die Kosten anteilig absetzen. Denken Sie daran, entsprechende Belege aufzubewahren. Diese müssen Sie zwar nicht mit der Steuererklärung einreichen, es kann aber dazu kommen, dass das Finanzamt Rechnungen etc. als Nachweis nachfordert.

Möchten Sie Druckerpatronen als Werbungskosten steuerlich absetzen, müssen Sie diese in die Anlage N (Formular für Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit) eintragen. Das entsprechende Feld ist mit der Überschrift „Aufwendungen für Arbeitsmittel“ versehen.

Bildnachweise: Eigenes Bild, AdobeStock.com © igorkol_ter, AdobeStock.com © Monster Ztudio

Über den Autor

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Meike Z.

Nach ihrem Masterabschluss im Fach Linguistik wurde Meike im Jahr 2016 Teil des Redaktionsteams von betriebsausgabe.de. Dort befasst sie sich hauptsächlich mit dem Steuerrecht. Sie erklärt unter anderem, welche Ausgaben von der Steuer abgesetzt werden können.

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