Ja, Sie können Fachliteratur wie Bücher, Zeitschriften und Zeitungen mit beruflichem Bezug von der Steuer absetzen.
Sie können Fachbücher von der Steuer absetzen, indem Sie diese bei der Steuererklärung angeben. Den Kaufpreis sollten Sie im Optimalfall anhand von Belegen nachweisen können.
Haben Sie die Quittungen nicht aufgehoben, können Sie eine Pauschale von 110 Euro angeben. Dieser Betrag wird in der Regel ohne Beanstandung anerkannt.
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Steuererklärung: Fachbücher steuerlich absetzen
Viele Berufstätige fürchten sich vor Stillstand im Berufsleben. Wer sich im Job weiterentwickeln oder immer auf dem neuesten Stand bleiben will, greift dafür auf Weiterbildungen zurück oder studiert selbst die aktuelle Fachliteratur. Diese ist allerdings oft sehr teuer.
Die Kosten für die Anschaffung werden in aller Regel nicht vom Arbeitgeber übernommen. Fachbücher können aber von der Steuer abgesetzt werden. Zur Fachliteratur werden nicht nur Bücher, sondern auch Zeitschriften und Zeitungen mit beruflichem Bezug gezählt. Diese muss lediglich vom Finanzamt als solche anerkannt werden.
Häufig lässt sich dies am Titel feststellen. Allerdings gibt es auch allgemeinbildende Literatur, in der nicht nur Fachwissen vermittelt wird. Grundsätzlich sollten Sie dazu in der Lage sein, die durch den Erwerb von Fachliteratur entstandenen Kosten anhand von Belegen nachzuweisen. Es empfiehlt sich daher, Quittungen aufzubewahren.
Steuern senken durch Absetzen von Fachliteratur: Der Kaufbetrag wird als Werbungskosten von dem zu versteuernden Einkommen abgezogen und die Steuerlast berechnet. Je höher dieser Betrag ausfällt, desto geringer ist im Endeffekt die Steuer.
Steuererklärung: Für Fachbücher Pauschale angeben
In der Regel werden die Belege für den Kauf nicht automatisch mit Einreichen der Steuererklärung angefordert, allerdings kann das Finanzamt im Rahmen der Prüfung explizit danach fragen. Haben Sie die Quittungen nicht aufgehoben, können Sie eine Pauschale von 110 Euro angeben.
Die Pauschale ist allerdings nur ein Richtwert, der nicht unbedingt auch anerkannt werden muss. Bis zu diesem Wert sind allerdings Nachfragen durch das Finanzamt sehr unwahrscheinlich.
Es handelt sich dabei um eine Nichtbeanstandungsgrenze, bis zu welcher Kosten, egal welcher Art, ohne Belege abgesetzt werden können. Diese Pauschale gilt für sämtliche Arbeitsmittel und nicht nur speziell für Fachliteratur.
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