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Fahrsicherheitstraining absetzen

Von Lars E.

Letzte Aktualisierung am: 15. August 2024

Geschätzte Lesezeit: 2 Minuten

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Bei einem Fahrsicherheitstraining wird man geschult, wie man sein Auto oder Motorrad unter schwierigen Bedingungen (z. B. bei Eis- und Schneeglätte) sicher steuert. Das alles geschieht völlig gefahrlos unter Trainingsbedingungen und teilweise mit professioneller Betreuung. Ein Fahrsicherheitstraining – welches unter anderem von Automobilclubs auf speziellen Trainingsplätzen angeboten wird – ist also sicherlich eine sinnvolle Investition in die eigene Sicherheit.

Aus diesem Grunde verschenken viele Unternehmen solche Fahrsicherheitstrainings an Mitarbeiter oder Geschäftsfreunde. Hierbei muss man einige Besonderheiten beachten, wenn man keine steuerlichen Nachteile erleiden will.

Fahrsicherheitstraining an Geschäftsfreunde

Hier liegt in steuerlicher Hinsicht ein Geschenk an fremde Dritte vor, so dass man die Kosten nur bis maximal 35 Euro pro Jahr und Empfänger als Betriebsausgabe absetzen darf. Nachdem ein Fahrsicherheitstraining normalerweise teurer ist, entfällt der Betriebsausgabenabzug. Denn die 35 Euro-Grenze ist eine Freigrenze und kein Freibetrag.

Unabhängig davon müsste der Beschenkte den Wert des Fahrsicherheitstrainings bei sich als Einnahme versteuern, sofern er mehr als 10 Euro beträgt.

Fahrsicherheitstraining an eigene Mitarbeiter

Wenn man als Unternehmen die eigenen Leute beschenkt, dann darf man die Kosten in unbegrenzter Höhe als Betriebsausgaben verbuchen. Ob das Fahrsicherheitstraining jedoch bei den Mitarbeitern zu steuerpflichtigem Arbeitslohn führt, hängt vom Einzelfall ab:

  • Sofern ein direkter Bezug zur beruflichen Tätigkeit besteht (z. B. bei Außendienstmitarbeitern, Kraftfahrern, Taxifahrern), ist das Fahrsicherheitstraining in voller Höhe steuerfrei. Denn hier unterstellt der Gesetzgeber, dass das eigenbetriebliche Interesse im Vordergrund steht – der Arbeitnehmer also keinen persönlichen Vorteil und somit keinen Arbeitslohn erlangt.
  • Wenn das Fahrsicherheitstraining lediglich privaten Interessen dient (z. B. für Privatfahrten oder Fahrten zur Arbeit), dann liegt steuerpflichtiger Arbeitslohn vor. Denn schließlich hat der Mitarbeiter einen Vorteil gegenüber jenen, die es aus eigener Tasche zahlen müssten. Hierbei gilt die übliche Freigrenze für Sachbezüge jeder Art in Höhe von monatlich 44 Euro.

Unternehmer kann Steuerlast übernehmen

Natürlich kann ein Unternehmer so viele Fahrsicherheitstrainings verschenken, wie er will. Allerdings führen diese – wie oben beschrieben – eventuell beim Empfänger zur Steuerpflicht. Falls man als Unternehmer vermeiden will, dass Arbeitnehmer oder Geschäftsfreunde auch noch Steuern bezahlen müssen, kann man eine pauschale Steuer in Höhe von 30 Prozent (§ 37b EStG) dafür übernehmen.

Über den Autor

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Lars E.

Lars schloss 2015 sein Studium in Betriebswirtschaftslehre ab. Anschließend absolvierte er ein Volontariat in einer kleinen Kölner Redaktion. Seit 2017 ist er fester Bestandteil des Redaktionsteams von betriebsausgabe.de. Hier kann er sein fachliches Wissen mit dem Anspruch, verständliche Texte rund ums Steuerrecht zu schreiben, miteinander kombinieren.