Zufriedene Mitarbeiter bleiben einem Unternehmen erhalten und sind leistungsfähiger. Für Arbeitgeber gibt es viele Möglichkeiten, ein angenehmes Arbeitsklima zu schaffen und den Zusammenhalt im Team zu stärken. Dazu gehören unter anderem Feiern für die Belegschaft. Ist eine Firmenfeier steuerlich absetzbar?
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Das Wichtigste dazu, ob eine Firmenfeier steuerlich absetzbar ist
Arbeitgeber können Betriebsfeiern steuerlich absetzen, wenn es maximal zwei Veranstaltungen pro Jahr gibt und die Kosten eine Summe von 110 Euro pro Arbeitnehmer und Anlass nicht übersteigen. Details zu den Voraussetzungen können Sie hier nachlesen.
Ja, unter gewissen Umständen ist eine Weihnachtsfeier steuerlich absetzbar. Dabei gelten die gleichen Regeln wie für andere Betriebsfeiern auch.
Arbeitgeber können pro Jahr zwei Firmenfeiern steuerlich absetzen. Gibt es mehr Festivitäten, kann der Arbeitgeber entscheiden, welche zwei Feiern er absetzen möchte. Welche Posten dabei berücksichtigt werden, haben wir an dieser Stelle für Sie zusammengefasst.
Grundsätzlich sind dem bei einer Betriebsveranstaltung keine Grenzen gesetzt. Arbeitgeber können jedoch eine Betriebsfeier nur steuerlich absetzen, wenn die Aufwendungen maximal 110 Euro pro Arbeitnehmer und Feier betragen. Wie die Berechnung erfolgt, erklären wir in diesem Abschnitt.
Unter welchen Voraussetzungen bleibt eine Firmenfeier steuerfrei?
Betriebsfeiern sind steuerlich absetzbar – jedoch nur, wenn gewisse Voraussetzungen erfüllt werden. In diesem Zusammenhang müssen wir zunächst klären, wann überhaupt von einer Betriebsfeier gesprochen werden kann.
Das ist dann der Fall, wenn auf betrieblicher Ebene Veranstaltungen stattfinden, die einen gesellschaftlichen Charakter aufweisen. Dazu gehören unter anderem Weihnachtsfeiern oder Betriebsausflüge. Wichtig ist in diesem Zusammenhang, dass alle Angestellten oder beispielsweise eine gesamte Abteilung dazu eingeladen werden müssen.
Möchten Sie eine Firmenfeier steuerlich absetzen, dürfen außerdem maximal zwei Veranstaltungen dieser Art pro Jahr stattfinden. Besonders wichtig ist außerdem der folgende Punkt: Grundsätzlich wird eine Veranstaltung dieser Art als Zuwendung für die Arbeitnehmer eingestuft, die einen geldwerten Vorteil darstellt. Das sind Leistungen des Arbeitgebers, die über das Gehalt hinausgehen.
Leistungen dieser Art sind grundsätzlich steuerpflichtig. Hier gibt es jedoch eine Ausnahme: Eine Betriebsfeier bleibt steuerlich absetzbar, wenn die Kosten je Veranstaltung bei maximal 110 Euro für jeden einzelnen Angestellten liegen.
Beispiele: Für eine Betriebsfeier absetzbare Kosten
Welche Posten sind bei einer Firmenfeier steuerlich absetzbar? Dazu gehören unter anderem die Folgenden:
- Speisen
- Getränke
- Süßigkeiten
- Tabakwaren
- Übernachtungskosten
- Fahrtkosten
- Musik (z. B. Band oder DJ)
- künstlerische Darbietungen
- Geschenke
- Kosten für die Location
- Beleuchtung
- Eventmanagement
Wie wird der Freibetrag für die Firmenfeier berechnet?
Wie wir bereits erwähnt haben, können Arbeitgeber eine Firmenfeier steuerlich absetzen, wenn dabei für jeden Arbeitnehmer maximal Kosten in Höhe von 110 Euro angefallen sind. Doch wie wird dieser Betrag genau berechnet?
Hier müssen wir zunächst auf einen wichtigen Punkt eingehen: Häufig werden auch Begleitpersonen, die nicht zum entsprechenden Unternehmen gehören, zu einer Veranstaltung eingeladen. Die Kosten, die für diese zusätzlichen Personen entstehen, werden dem Arbeitnehmer hinzugerechnet, den sie begleiteten.
Möchte ein Arbeitgeber nun berechnen, ob seine Firmenfeier steuerlich absetzbar ist, muss er wie folgt vorgehen:
- Er muss die Gesamtkosten für die Betriebsfeier ermitteln.
- Diese Kosten teilt er nun durch die Anzahl der teilnehmenden Personen.
- Gab es Begleitpersonen, müssen diese Kosten nun dem jeweiligen Angestellten hinzugerechnet werden.
Beispielhafte Berechnung: Wird der Freibetrag überschritten?
Ein Beispiel: Eine Firmenfeier hat insgesamt 6.000 Euro gekostet. Es haben 30 Angestellte teilgenommen, von denen 15 eine Begleitperson mitgenommen haben. Insgesamt waren also 45 Gäste anwesend. Pro Kopf ergeben sich Kosten in Höhe von knapp 89 Euro.
Für die Teilnehmer, die ohne Begleitung anwesend waren, betragen die Zuwendungen demnach 89 Euro. Für alle mit Begleitung werden die Kosten addiert und liegen somit bei knapp 178 Euro. Bei diesen Personen wird also der Freibetrag in Höhe von 110 Euro überschritten.
Was passiert, wenn der Freibetrag überschritten wird? Ist dann die Firmenfeier nicht mehr steuerlich absetzbar? Doch, sie kann zum Teil abgesetzt werden. In dieser Situation fallen nur für den Betrag, der die 110 Euro übersteigt, Steuern an. Die Versteuerung kann entweder über eine Pauschalbesteuerung in Höhe von 25 Prozent oder mit dem individuellen Steuersatz des jeweiligen Arbeitnehmers erfolgen.