Der Mitgliedsbeitrag für ein Fitnessstudio zählt normalerweise zu den Kosten der privaten Lebensführung und wird steuerlich nicht berücksichtigt.
Mögliche Ausnahme: Mitgliedsbeiträge für Arbeitnehmer
Der Gesetzgeber hat zum 01.01.2008 eine neue Steuerbefreiung (§ 3 Nr. 34 EStG) für Maßnahmen zur Gesundheitsförderung eingeführt. Demnach kann ein Arbeitgeber bis zu 500 Euro im Jahr pro Mitarbeiter aufwenden, ohne dass hierfür Lohnsteuer und Sozialversicherungsbeiträge anfallen. Es ist unerheblich, ob die Maßnahmen vom Arbeitgeber selbst oder von Dritten durchgeführt werden.
Die Steuerbefreiung ist allerdings streng auf solche Maßnahmen begrenzt, die den Anforderungen des Sozialgesetzbuches entsprechen. Die Krankenkassen haben Richtlinien erarbeitet, nach denen im Wesentlichen folgende Bereiche gefördert werden:
- Bewegung (z. B. Rückenschule, Gymnastik)
- Ernährung (z. B. Ernährungsberatung, Verpflegungszuschüsse für gesundes Essen)
- Stress (z. B. Stressbewältigung, Entspannungskurse)
- Sucht (z. B. Präventionskurse, Raucherentwöhnung)
Der Mitgliedsbeitrag für ein Fitnessstudio fällt demnach grundsätzlich nicht unter die Steuerbefreiung.
Anders sieht es aus, wenn das Fitnessstudio solche Kurse anbietet, die den o. g. Grundsätzen ensprechen – beispielsweise eine Rückenschule. In diesem Fall bleiben sowohl Sachleistungen des Arbeitgebers wie auch Barzuschüsse (gegen Verwendungsnachweis) steuerfrei. Zu beachten ist allerdings, dass die Leistungen zusätzlich zum vereinbarten Gehalt bezahlt werden müssen. Eine Gehaltsumwandlung (z. B. Urlaubs- oder Weihnachtsgeld) ist demnach nicht zulässig.
Vorteile für Unternehmer
Soweit eine Steuerbefreiung in Betracht kommt, haben Maßnahmen zur Gesundheitsförderung mehrere Vorteile für Unternehmer. Zum einen stellen die Aufwendungen abzugsfähige Betriebsausgaben dar und mindern somit den Gewinn. Weiterhin können sie die Leistungsfähigkeit und Motivation der Mitarbeiter erhöhen, was wiederum zu erhöhter Produktivität und weniger Krankheitstagen führt – der Unternehmer spart im Ergebnis also sogar noch bares Geld.