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Gebrauchtwagen abschreiben – so setzen Sie den gebrauchten Firmenwagen ab

Von Lars E.

Letzte Aktualisierung am: 13. August 2024

Geschätzte Lesezeit: 4 Minuten

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Gebrauchtwagen abschreiben - so setzen Sie den gebrauchten Firmenwagen ab

Nicht jedes Unternehmen entscheidet sich bei der Suche nach einem geeigneten Firmenwagen für einen Neuwagen. Die Gründe sind verschieden. Neufahrzeuge sind stets mit hohen Kosten verbunden, für die eine Autofinanzierung oder ein Leasing in Anspruch genommen werden müssen. Das belastet ein Unternehmen dauerhaft. Die damit verbundene jährliche Steuerersparnis ist gering. Ein gebrauchtes Auto ist stattdessen deutlich günstiger, denn bereits Jahreswagen oder junge Gebrauchte haben gegenüber einem Neuwagen eine erhebliche Wertminderung. Gerade kleine Unternehmen, Freiberufler und Start-ups profitieren beim Gebrauchtwagen von überschaubaren Investitionen. Ist das Fahrzeug intakt und sicher, spricht auch nichts dagegen, dieses für die Firma zu nutzen. Während bei einem Neuwagen die Abschreibungsdauer durch die Afa Tabelle genau vorgegeben wird, ist dies bei einem gebrauchten Auto nicht der Fall. Doch wie können Sie den Gebrauchtwagen von der Steuer absetzen? Wie funktioniert die Abschreibung und worauf müssen Sie achten?

Lohnt sich ein gebrauchtes Auto als Firmenwagen?

Lohnt sich ein gebrauchtes Auto als Firmenwagen?

Der Fuhrpark ist für ein Unternehmen nicht nur unabdingbar, um Termine wahrzunehmen und den Unternehmensalltag zu meistern, sondern er dient auch dazu, die Steuerlast zu minimieren. Ein gebrauchtes Auto ist steuerlich absetzbar. Die Vorgehensweise ist anders als bei einem Neuwagen.

Viele Unternehmer sind zunächst skeptisch, ob sie sich für einen Gebrauchtwagen entscheiden sollen. Doch der Ruf ist deutlich schlechter als ihr Zustand. Ein gebrauchtes Fahrzeug kann sich für ein Unternehmen durchaus lohnen. Wichtig ist jedoch, dass der Gebrauchtwagen zunächst unter die Lupe genommen wird.

Sehr wichtig ist beim Kauf eines gebrauchten Firmenautos der Handelspartner. Unternehmen sollten sich darauf konzentrieren, einen Gebrauchtwagen von einem Händler zu kaufen. Kaufen Sie das Auto privat, erhalten sie dafür keine Rechnung mit ausgewiesener Umsatzsteuer. Sicherlich können Sie sich eine Quittung über den Kauf ausstellen lassen, ein Vorsteuerabzug bleibt Ihnen aber verwehrt. Anders ist das bei Fahrzeughändlern. Ist Umsatzsteuer in der Rechnung ausgeführt, können Sie auch über die Umsatzsteuererklärung Ihren Gebrauchtwagen von der Steuer absetzen. Die enthaltene Umsatzsteuer wird von der Vorsteuer, die Sie ans Finanzamt zahlen müssen, abgezogen.

Privatfahrzeug in das Unternehmen einbringen

Privatfahrzeug in das Unternehmen einbringen

Wer sich selbständig macht, besitzt in der Regel bereits ein Privatfahrzeug. Viele Existenzgründer entscheiden sich dafür, um die Betriebskosten zu Beginn gering zu halten, dieses Privatauto ins Unternehmen einzubringen. Eine solche Einlage ist möglich. Das Fahrzeug geht dann ins Anlagevermögen der Firma über. Möchten Sie einen solchen Gebrauchtwagen abschreiben, lohnt sich die Rücksprache mit dem Steuerberater.

Wichtig ist, dass Sie zum Zeitpunkt der Einlage den Zeitwert bestimmen. Hierbei handelt es sich um die Summe, die Sie erhalten würden, wenn Sie Ihr Privatauto verkaufen. Um den Verkehrswert zu ermitteln, gibt es für Sie drei Varianten:

  1. Sie können einen Autohändler aufsuchen und dort den Verkaufswert berechnen lassen.
  2. Sie nutzen die Eurotax-Schwacke-Liste und ermitteln den Verkaufswert selbst.
  3. Sie wenden sich an Dekra oder TÜV. Auch diese stehen Ihnen bei der Ermittlung des Verkaufswerts zur Seite.

Grundsätzlich wird das Finanzamt einen solchen Vorgang genau unter die Lupe nehmen. Nutzen Sie ein Auto erst privat und dann geschäftlich, kann es ein professionelles Gutachten über den Zeitwert verlangen. Dieses erhalten Sie beispielsweise bei der Dekra. Um also für alle Nachfragen gut gerüstet zu sein, bietet sich die professionelle Wertermittlung an.

Werden Sie das Gebrauchtfahrzeug weiterhin auch privat nutzen, müssen Sie zudem den privaten Nutzungsanteil ermitteln. Wichtigste Grundlage ist auch hier wiederum der Listenpreis. Der private Nutzungsanteil wird anhand der Kilometer, die Sie privat zurücklegen, ermittelt. Um hier die Betriebsausgabe Gebrauchtwagen genau bestimmen zu können, ist es prinzipiell ratsam, ein Fahrtenbuch zu führen.

So können Sie Ihren Gebrauchtwagen abschreiben

Ist der Gebrauchtwagen in den Unternehmensbesitz übergegangen, müssen Sie sich mit der Abschreibung auseinandersetzen.

Tipp!
Von Seiten des Gesetzgebers wird eine Abschreibung des Gebrauchtwagens nur akzeptiert, wenn die voraussichtliche Nutzungsdauer wenigstens noch zwei Jahre umfasst.

Der Gebrauchtwagen gehört aufgrund der Anschaffungskosten nicht zu den GWG (geringwertige Wirtschaftsgüter). Sie können hier jedoch nicht die Afa-Tabelle für die Definition der Abschreibungswerte nutzen. Möchten Sie die Kosten absetzen, müssen Sie zunächst die wahrscheinliche Nutzungszeit im Unternehmen definieren. Wie umfassend diese ist, hängt von zwei Faktoren ab:

  • dem Alter des Fahrzeugs
  • dem Kilometerstand

In den letzten Jahren haben sich für die Abschreibung eines Gebrauchtwagens Richtwerte durchgesetzt, die davon ausgehen, dass der wirtschaftliche Verbrauch bei 120.000 Kilometer endet. Dieser Wert dient als Grundlage für die Berechnung der monatlichen Abschreibung, wenn Sie Ihren Gebrauchtwagen als Betriebsausgabe absetzen wollen. Wir haben für Sie folgendes Beispiel zur Verdeutlichung formuliert:

BeispielRechenweg
Der Gebrauchtwagen, den Sie in Ihr Unternehmen einbringen, hat bereits 40.000 Kilometer auf dem Tacho. Sie legen jährlich 20.000 Kilometer damit als Firmenwagen zurück. Um die Nutzungsdauer zu ermitteln, rechnen Sie nun wie folgt:

 

 

120.000 km – 40.000 km = 80.000 km80.000 km / 20.000 km jährlich = 4 Jahre.
Hat das Fahrzeug zu dem Zeitpunkt, zu dem es Teil des Unternehmens wird, noch einen Wert von 12.000 Euro, ermitteln Sie den jährlichen Abschreibungswert unter Berücksichtigung der ermittelten vier Jahre folgendermaßen:12.000 Euro / 4 Jahre = 3000 Euro.

 

Sie können also jährlich 3000 Euro für den Gebrauchtwagen als Betriebsausgabe von der Steuer absetzen.

Grundsätzlich steigt der Abschreibungsanteil mit der kürzeren Nutzungsdauer.

Das heißt: Umso geringer die voraussichtliche Nutzungsdauer ist, desto höher ist die jährliche Abschreibung.

Die Restnutzungsdauer sollte an sich aber nicht zu knapp bemessen sein, auch wenn dies sicherlich aus Sicht des Unternehmens attraktiv ist. Fällt sie zu knapp aus, besteht durchaus die Möglichkeit, dass das Finanzamt eine Korrektur fordert.

Alle Aufwendungen des Fahrzeugs absetzen

Natürlich können Sie auch alle weiteren Kosten, die mit dem Gebrauchtwagen entstehen, von der Steuer absetzen. Dazu gehören in erster Linie:

  • Kfz-Versicherung
  • Kfz-Steuer
  • Reparaturen und Kosten aufgrund von Inspektionen
  • Tankbelege

Auch hier müssen Sie jedoch berücksichtigen, dass die Koste nur anteilig aufgeführt werden können. Entscheidend ist an dieser Stelle immer, wie hoch der Anteil der geschäftlichen Nutzung ist. Arbeitnehmer können einen Gebrauchtwagen  nicht abschreiben. Er wird nicht als Arbeitsmittel im eigentlichen Sinne akzeptiert. Das heißt: Er gehört auch nicht zu den Werbungskosten.

Für Unternehmen lohnt es sich immer, einen Gebrauchtwagen abzuschreiben. Achten Sie hier insbesondere auf eine realistische Vorgehensweise. Diese beginnt bereits bei der Schätzung der Nutzungsdauer. Zeigen sich hier Auffälligkeiten, haken die Finanzämter oft nach. Weiterhin sollten Unternehmen darauf achten, dass der Kauf der Gebrauchtfahrzeuge immer beim Händler erfolgt, sodass eine ordentliche Rechnung vorliegt.

Bildnachweise: Auto auf einem Feldweg: candy1812 - Fotolia.com, Übergabe eines Autoschlüssels: razihusin - Fotolia.com, Leasingwagen: Sven Krautwald - Fotolia.com

Über den Autor

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Lars E.

Lars schloss 2015 sein Studium in Betriebswirtschaftslehre ab. Anschließend absolvierte er ein Volontariat in einer kleinen Kölner Redaktion. Seit 2017 ist er fester Bestandteil des Redaktionsteams von betriebsausgabe.de. Hier kann er sein fachliches Wissen mit dem Anspruch, verständliche Texte rund ums Steuerrecht zu schreiben, miteinander kombinieren.