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Gewerbesteuer absetzen – kann man dadurch Steuern sparen?

Von Lars E.

Letzte Aktualisierung am: 16. August 2024

Geschätzte Lesezeit: 4 Minuten

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Gewerbesteuer absetzen – kann man dadurch Steuern sparen?

„Das setze ich von der Steuer ab“. Worte, die man immer wieder hört, doch vielen ist gar nicht so recht bewusst, was dies eigentlich genau bedeutet. Zahlt das Finanzamt etwa den Kaufpreis in voller Höhe zurück? Doch die Art und Weise, ob und wie etwas steuerlich absetzbar ist, richtet sich immer danach, um was genau es sich handelt und welche Art Betrieb Sie führen. So ist es zum Beispiel möglich, viel Kosten des Betriebes in der Steuererklärung geltend zu machen und so zumindest einen Teil Ihrer Kosten absetzen zu können. Vor allem Gewerbetreibende, bei denen auch die Betriebsausgabe Gewerbesteuer auf der Liste steht, fragen sich häufig, ob sie eventuell die ihnen berechnete Gewerbesteuer von der Steuer absetzen beziehungsweise die Gewerbesteuer als Betriebsausgabe absetzen können.

Was genau ist die Gewerbesteuer?

Was genau ist die Gewerbesteuer?

Bei der Gewerbesteuer handelt es sich um eine regionale Steuer, die sowohl von Einzelunternehmern als auch von Personengesellschaften sowie Kapitalgesellschaften gezahlt werden müssen. Hierbei handelt es sich um die wichtigste Einnahmequelle einer Gemeinde, die nicht etwa auf jede Person einzeln angepasst wird, sondern auf jede Firma. Sie orientiert sich insbesondere am objektiven Ertrag eines Unternehmens. Die Höhe der Gewerbesteuer richtet sich stets am regional üblichen Hebesatz, der je nach Gemeinde unterschiedlich ausfallen kann. Um den für die Gewerbesteuer maßgebenden Ertrag bestimmen zu können, ist es zunächst erforderlich, den steuerlichen Gewinn durch gewisse Kürzungen und Hinzurechnungen anzupassen.

Wer muss Gewerbesteuer zahlen und wer kassiert sie?

Die Frage, wer eigentlich Gewerbesteuer bezahlen muss, richtet sich ganz danach, ob Ihr Betrieb ein Einzelunternehmen ist oder ob es sich um eine juristische Person handelt. Sollte es sich um eine juristische Person handeln, so ist diese selbst der Gläubiger. Ist dies hingegen nicht der Fall, so wird eine natürliche Person herangezogen.

Gezahlt wird die Gewerbesteuer stets an die jeweilige Gemeinde, in welcher sich der Hauptsitz des Betriebes befindet. Berechnet wird die Gewerbesteuer auf der Basis, dass der Betrieb von der Infrastruktur der Gemeinde profitiert und zudem Raum in der Gemeinde einnimmt.

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Ab wann ist ein Betrieb ein Gewerbebetrieb?Sobald bei einem Unternehmen eine wirtschaftliche Tätigkeit vorliegt, Sie also nicht mehr privat, sondern geschäftlich tätig sind, handelt es sich in der Regel um einen Gewerbebetrieb. Dies bedeutet allerdings nicht zwangsläufig, dass dieses Unternehmen auch Gewerbesteuer zahlen muss, denn sobald Sie zum Beispiel als Freiberufler oder als Kleinunternehmer tätig sind, müssen Sie für gewöhnlich keine Gewerbesteuer zahlen. Anders sieht es hingegen aus, wenn Sie zusätzlich noch einem Nebengewerbe nachgehen, da Ihr Status als Freiberufler dadurch möglicherweise gefährdet werden kann. Dabei kommt es allerdings ganz auf Ihre Einkünfte an.
Was sind Hinzurechnungen und Kürzungen?Um die Höhe der Gewerbesteuer zu berechnen, werden zum Gewinn, den ein Gewerbebetrieb erwirtschaftet, einige Beträge hinzu addiert, sofern diese zur Gewinnermittlung abgesetzt wurden. Diese Beträge nennt man Hinzurechnungen, welche auf § 8 des Gewerbesteuergesetzes basieren. Sie verursachen eine gewisse Erhöhung der Gewerbesteuer. Dabei kann es sich zum Beispiel um verauslagte Zinsen handeln, oder auch um eine anteilige Finanzierung einer Pacht oder Miete.

 

Neben den Hinzurechnungen gibt es noch Kürzungen, die auf § 9 des Gewerbesteuergesetzes basieren und durch welche die Höhe der Gewerbesteuer entsprechend reduziert wird. Dabei handelt es sich unter anderem um einen rund 1,2-prozentigen Anteil des Grundbesitzes, welcher zum Betriebsvermögen gehört, aber von der Grundsteuer befreit ist.

Wie hoch ist der Freibetrag?Wie hoch der Freibetrag bei der Gewerbesteuer ist, kommt ganz auf die Unternehmensform an. So liegt dieser beispielsweise bei einem Einzel- oder Personenunternehmen derzeit bei 24.500 Euro, während Vereine sowie juristische Personen nur einen Freibetrag in Höhe von gerade einmal 5.000 Euro erhalten. Handelt es sich hingegen um eine Kapitalgesellschaft, sieht es sogar noch schlechter aus, denn diese bekommen überhaupt keinen Freibetrag.
Wie hoch fällt der Hebesatz aus?Der Hebesatz, anhand dessen unter anderem die Höhe der zu entrichtenden Gewerbesteuer berechnet wird, wird generell stets von jeder Gemeinde selbst festgelegt und liegt für gewöhnlich bei wenigstens 200 Prozent. Zunächst werden auf den erwirtschafteten Gewinn Kürzungen und Hinzurechnen veranschlagt sowie Freibeträge berücksichtigt. Anschließend erfolgt eine Multiplikation mit der gesetzlich bestimmten Gewerbesteuer-Messzahl. Diese liegt bei 3,5 Prozent. Die Summe dieser Berechnung wird mit dem Hebesatz multipliziert, woraus sich die Gewerbesteuer ergibt, welche schließlich zu entrichten ist.

Kann man die Gewerbesteuer absetzen?

Sowohl Einzelunternehmer als auch Gesellschafter einer Personengesellschaft erhalten für gewöhnlich auf Basis von § 35 des Einkommensteuergesetzes eine Anrechnung in Höhe des bis zu 3,8-fachen Steuermessbetrages, welche auf die Einkommensteuer angerechnet wird. Bei einem Hebesatz in Höhe von 380 Prozent stellt die Gewerbesteuer üblicherweise für diese Unternehmensgruppen keine allzu große Belastung dar. Dennoch stellt sich natürlich vielen Unternehmern die Frage, ob man denn die Gewerbesteuer absetzen kann.

Im Jahr 2008 kam ein neues Unternehmenssteuerreformgesetz. Dieses bewirkte, dass Unternehmer fortan nicht mehr die Gewerbesteuer als Betriebsausgabe absetzen konnten. Allerdings hatte das Hamburger Finanzgericht Zweifel an diesem neuen Reformgesetz geäußert und war der Auffassung, dass die Streichung der Absetzbarkeit der Betriebsausgabe Gewerbesteuer nicht verfassungsgemäß sei. Schließlich sind die Betriebskosten eines Unternehmens generell immer steuerlich absetzbar, weshalb man auch die Gewerbesteuer von der Steuer absetzen können sollte. Letzten Endes wird aber in der Regel der Steuerberater eine sichere Auskunft darüber geben können, ob Sie nun die Gewerbesteuer abschreiben können oder nicht.

Bildnachweise: Terminkalender mit Zettel Steuererklärung - Zerbor - Fotolia.com, Ringordner: Marlon Bönisch - Fotolia.com

Über den Autor

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Lars E.

Lars schloss 2015 sein Studium in Betriebswirtschaftslehre ab. Anschließend absolvierte er ein Volontariat in einer kleinen Kölner Redaktion. Seit 2017 ist er fester Bestandteil des Redaktionsteams von betriebsausgabe.de. Hier kann er sein fachliches Wissen mit dem Anspruch, verständliche Texte rund ums Steuerrecht zu schreiben, miteinander kombinieren.