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Gutscheine steuerlich absetzen

Von Lars E.

Letzte Aktualisierung am: 15. August 2024

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Gutscheine für Geschäftspartner

Gutscheine werden gern zu Geburtstagen oder einem Jubiläum überreicht. Gutscheine werden wie ein gesetzliches Zahlungsmittel eingeordnet, es erfolgt also der Tausch von einem Zahlungsmittel (Geld) gegen ein anderes Zahlungsmittel (Gutschein).

Das Entgelt für den Gutschein ist nicht umsatzsteuerpflichtig. Die Umsatzsteuer wird fällig, wenn der Kunde den Gutschein einlöst. Unternehmer sollten darauf achten, dass auf dem Gutschein die Umsatzsteuer nicht offen ausgewiesen ist. Weder der Steuersatz noch der Steuerbetrag dürfen genannt sein.

Gutscheine für Arbeitnehmer

Verschenkt ein Arbeitgeber an seine Arbeitnehmer Gutscheine, bspw. für Benzin oder ein Sportstudio, gehören diese Gutscheine zu den Sachleistungen. Diese Sachleistung bleibt für den Arbeitnehmer lohnsteuer- und sozialversicherungsfrei, wenn die folgenden Punkte beachtet werden:

  • es darf weder ein Höchstbetrages noch ein konkreter Betrag auf dem Gutschein genannt sein;
  • die Ware oder die Dienstleistung muss konkret bezeichnet werden;
  • der Gutschein darf die Freigrenze von 44,- EUR nicht übersteigen

Unabhängig von der Sachleistung sind Aufmerksamkeiten wie bspw. der Blumenstrauß zum Geburtstag, zu beurteilen.

Über den Autor

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Lars E.

Lars schloss 2015 sein Studium in Betriebswirtschaftslehre ab. Anschließend absolvierte er ein Volontariat in einer kleinen Kölner Redaktion. Seit 2017 ist er fester Bestandteil des Redaktionsteams von betriebsausgabe.de. Hier kann er sein fachliches Wissen mit dem Anspruch, verständliche Texte rund ums Steuerrecht zu schreiben, miteinander kombinieren.