Ja, wenn Sie Handwerker als Privatperson mit den Renovierungs- oder Reparaturarbeiten von selbst genutztem Wohnraum beauftragen, können Sie die Handwerkerkosten absetzen.
Ja, von den Lohnkosten können maximal 20 Prozent von der Steuer abgesetzt werden. Sie müssen die Rechnung und den Zahlungsbeleg vorlegen können.
Die Lohn- und Fahrtkosten sowie die Kosten für das Mieten von Arbeitsgeräten können steuerlich abgesetzt werden. Materialkosten hingegen sind nicht steuerlich absetzbar.
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Kann ich Handwerkerkosten steuerlich absetzen?
Eigentümer und Mieter von Wohnraum können gemäß § 35 Einkommenssteuergesetz (EStG) Handwerkerkosten absetzen, auch dann wenn der Kauf bereits erfolgt ist, aber der Einzug noch nicht. Sie müssen also noch nicht dort wohnen, aber es muss die Absicht bestehen, das Wohneigentum zu beziehen. Bei einer Vermietung müssen die Kosten für Renovierungen oder Reparaturen als Werbungskosten in der Steuererklärung abgesetzt werden.
Es gibt jedoch eine Höchstgrenze. Handwerkerkosten können nicht komplett abgesetzt werden. Vom Lohn darf ein Abzug von 20 Prozent von den Steuern erfolgen. Die Mehrwertsteuer muss einberechnet werden. Arbeitsmaterialien der Handwerker können nicht abgesetzt werden. Lohnkosten und Materialkosten sollten getrennt voneinander abgerechnet werden
Per Gesetz ist ein Höchstbetrag festgelegt. Gemäß § 35a EStG liegt die Höchstgrenze bei 6.000 Euro pro Jahr. Bei einer Handwerkerrechnung von 6.000 Euro können 1.200 Euro steuerlich abgesetzt werden. Damit Sie die Handwerkerkosten absetzen können, müssen Sie die Rechnung und den Zahlungsbeleg für die Arbeiten an der Immobilie vorlegen können. Diese sollte der Steuererklärung beigefügt werden.
Wichtig ist allerdings noch, dass der Auftrag als Privatperson für ein selbst genutztes Wohneigentum erteilt wird. Dazu können auch ein Zweitwohnsitz, ein Wochenendsitz oder ein Urlaubswohnsitz zählen. Der Wohnraum muss also nicht dauerhaft und auch nicht ausschließlich von Ihnen, sondern kann z. B. auch von Ihren Kindern bewohnt werden.
Werden die Immobilieneigentümer bei Renovierungs- und Umbauarbeiten öffentlich bzw. staatlich gefördert, gilt dies nicht. Fördergelder wie Zuschüsse oder staatliche Kredite können Sie nicht als Handwerkerkosten absetzen.
Es muss sich um eine bereits bestehende Immobilie und nicht um einen Neubau handeln. Die Art der Arbeiten spielt dabei keine Rolle – egal ob Renovierung, Instandsetzung, Modernisierung oder Reparatur.
- Lohnkosten: Die in der Immobilie oder auf dem Grundstück entstandenen Arbeitskosten können abgesetzt werden.
- Fahrtkosten: Auch die Fahrten können steuerlich abgesetzt werden.
- Kosten für Arbeitsgeräte: Die Miete von Arbeitsgeräten kann ebenfalls abgesetzt werden.
Ob eine Überprüfung oder Wartung, die der Verlängerung der Lebensdauer und Nutzbarkeit von Geräten dient, zu den steuerlich absetzbaren Arbeiten gehört, wird regelmäßig vor Gericht verhandelt. Folgende Arbeiten sind in jedem Fall steuerlich absetzbar:
- Arbeiten an den Innen- und Außenwänden
- Reinigung von Abflussrohren und Dachrinnem
- Schornsteinfegerarbeiten
- Reparatur von Haushaltsgeräten
- Montagearbeiten
- Wartungsarbeiten an Heizungsanlagen oder Gasleitungen
- Schreinerarbeiten
- Gartengestaltung und -pflege
- Reparatur oder Erneuerung von Bodenbelägen
- Malerarbeiten
- Modernisierungsarbeiten
- Elektroinstallationen
- TÜV-Kontrolle eines Fahrstuhls
- Trinkwasserprüfung
Handwerkerkosten in der Steuererklärung
Wie können Sie die Handwerkerkosten steuerlich absetzen? Achten Sie darauf, dass der Handwerksbetrieb die Kosten für Arbeitslohn und Materialien getrennt abrechnet. Die Rechnung und die Quittung (oder der Kontoauszug) werden der Steuererklärung beigefügt. Die Belege sollten Sie darüber hinaus zwei Jahre lang aufbewahren.
Die Handwerkerkosten werden unter den haushaltsnahen Dienstleistungen eingetragen. Entscheidend ist, in welchem Kalenderjahr die Rechnung bezahlt wurde, nicht in welchem die Arbeiten durchgeführt wurden. Ein Übertrag auf ein anderes Jahr ist nicht möglich. Sie können allerdings die Zahlung auf zwei Jahre aufteilen und so die Vorteile in zwei aufeinanderfolgenden Kalenderjahren nutzen.
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