Das Hotel als Kosten des Unternehmers für Übernachtungen zur Weiterbildung, Fortbildung, Besuch einer Messe oder Kundenbesuchen ist mit ordnungsgemäßer Rechnung als Betriebsausgabe abzugsfähig. Bei der Rechnung des Hotels sollte nur auf das Frühstück geachtet werden, welches auf der Hotelrechnung in der Regel seperat ausgewiesen wird.
Wenn bspw. für einen Geschäftspartner die Hotelkosten mit übernommen werden, lassen sich diese Reisekosten auch als Betriebsausgabe absetzen. Diese könnte am besten als Beherbergungskosten verbucht werden. Da es hierfür jedoch kein Konto im SKR03 gibt, ist entweder ein eigenes Konto anzulegen, z. B. 4645 oder auf Konto 4640 Repräsentationskosten buchen oder – wenn es Ihres Erachtens keine andere Möglichkeit geben sollte – Konto 4905 Sonstige betriebliche Aufwendungen zu nehmen.
Lars schloss 2015 sein Studium in Betriebswirtschaftslehre ab. Anschließend absolvierte er ein Volontariat in einer kleinen Kölner Redaktion. Seit 2017 ist er fester Bestandteil des Redaktionsteams von betriebsausgabe.de. Hier kann er sein fachliches Wissen mit dem Anspruch, verständliche Texte rund ums Steuerrecht zu schreiben, miteinander kombinieren.