Es gehört sich, dass man zu einem Jubiläum etwas schenkt und nicht mit leeren Händen erscheint. Egal, ob man eine Flasche Wein überreicht oder den Jubilar mit einem exklusiven Wellness-Wochenende erfreut – es gibt unzählige Geschenkideen für diesen Anlass.
Als Unternehmer sollte man bei einem Jubiläumsgeschenk auch die steuerlichen Aspekte nicht unberücksichtigt lassen. Insbesondere kommt darauf an, wer ein Jubiläumsgeschenk bekommt.
Geschenk an Mitarbeiter
Ein Arbeitnehmer bekommt üblicherweise anlässlich seiner Betriebszugehörigkeit (z. B. 10 Jahre, 25 Jahre) ein Geschenk vom Chef. Nachdem die früheren Jubiläumsfreibeträge abgeschafft wurden, unterliegen solche Geschenke bereits seit 1999 der normalen Lohnsteuerpflicht. Während Geldgeschenke in jedem Fall steuerpflichtig sind, kann man zumindest Sachgeschenke bis zu einer Freigrenze von 40 Euro steuerfrei verschenken.
Jubiläumsgeschenke an Mitarbeiter kann man als Betriebsausgabe verbuchen, da sie betrieblich veranlasst sind.
Geschenk an Geschäftsfreunde
Im Geschäftsleben werden beispielsweise dann Geschenke ausgetauscht, wenn ein Unternehmen sein Firmenjubiläum feiert. Ab einem Wert von 10 Euro führt ein solches Jubiläumsgeschenk beim Beschenktem zur Steuerpflicht. Diese kann der Schenkende jedoch unter bestimmten Voraussetzungen abwenden, indem er gemäß § 37b EStG eine 30-prozentige Pauschalsteuer ans Finanzamt abführt.
Der Betriebsausgabenabzug ist für Geschenke an Geschäftsfreunde nur bis zu einer jährlichen Grenze von 35 Euro pro Empfänger zulässig. Wer ein hochwertiges Geschenk überreichen will, muss dafür in Kauf nehmen, dass er die Kosten selbst tragen muss und auch keinen Vorsteuerabzug geltend machen kann.