Sofern der Kaffee keine Handelsware ist, zählt er im Rahmen der Repräsentationskosten zu den Betriebsausgaben. Auch als Geschenk an Geschäftsfreunde oder Mitarbeiter kann er gewinnmindernd abgesetzt werden.
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Über den Autor
Lars schloss 2015 sein Studium in Betriebswirtschaftslehre ab. Anschließend absolvierte er ein Volontariat in einer kleinen Kölner Redaktion. Seit 2017 ist er fester Bestandteil des Redaktionsteams von betriebsausgabe.de. Hier kann er sein fachliches Wissen mit dem Anspruch, verständliche Texte rund ums Steuerrecht zu schreiben, miteinander kombinieren.