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Kartenlesegerät steuerlich absetzen

Von Lars E.

Letzte Aktualisierung am: 11. August 2024

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Ein Kartenlesegerät ist ein elektronisches Gerät, mit dem man die Daten von Bank- und Kreditkarten zum Zwecke des Bezahlvorgangs auslesen kann. 

Der Kunde erwartet heutzutage ganz selbstverständlich, dass er auch bargeldlos bezahlen kann. Deshalb findet man ein Kartenlesegerät mittlerweile in nahezu jedem Unternehmen, das Barumsätze tätigt (z. B. Einzelhandelsgeschäfte, Tankstellen, Restaurants).

Es gibt dabei eine Vielzahl verschiedener Kartenarten (z. B. EC- und Kreditkarten) sowie Zahlverfahren. Diese unterscheiden sich in vielerlei Hinsicht – beispielsweise ob der Kunde eine Geheimzahl eingeben muss oder seine Unterschrift genügt. Auch die Kosten für eine Transaktion sind verschieden und werden unter anderem pauschal oder umsatzabhängig erhoben. In der Regel nimmt ein Kartenlesegerät eine Verbindung zum Rechenzentrum des Kartenherausgebers auf. Das geschieht bei stationären Geräten über die Telefonleitung und bei mobilen Geräten via Mobilfunk. Üblicherweise verfügt ein Kartenlesegerät auch über einen integrierten Drucker, um den Zahlungsbeleg zu erstellen. 

Wer nur mietet, kann die Kosten sofort absetzen

Wenn man ein Kartenlesegerät gleich kauft, muss man die Anschaffungskosten – sofern kein GWG vorliegt – auf die voraussichtliche Nutzungsdauer von 8 Jahren (laut amtlicher AfA-Tabelle) verteilen. Eine Betriebsausgabe stellen dann nur jährlichen Abschreibungen dar.

Sehr häufig wird ein Kartenlesegerät aber auch nur gemietet. Die monatlichen Gebühren sind dann sofort im Zeitpunkt der Zahlung als Betriebsausgabe abzugsfähig.

Über den Autor

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Lars E.

Lars schloss 2015 sein Studium in Betriebswirtschaftslehre ab. Anschließend absolvierte er ein Volontariat in einer kleinen Kölner Redaktion. Seit 2017 ist er fester Bestandteil des Redaktionsteams von betriebsausgabe.de. Hier kann er sein fachliches Wissen mit dem Anspruch, verständliche Texte rund ums Steuerrecht zu schreiben, miteinander kombinieren.