Als Sicherheit werden insbesondere bei Mietverträgen Kautionen verlangt. Sofern die Kaution als Geldleistung auf einem Konto hinterlegt wird, zählt sie bei nicht bilanzierungspflichtigen Unternehmen als sofort abzugsfähige Betriebsausgabe. Bilanzierende Unternehmen behandeln eine Kaution als „sonstigen Vermögensgegenstand“, welcher über den Mietzeitraum in der Aktiva der Bilanz erfasst wird. Vgl. zur Kaution auch Anzahlungen.
Eine Alternative zur klassischen Mietkaution ist die Kautionsbürgschaft. Wie sie mit einer Bürgschaft über einen Mietkautionsanbieter Geld sparen können, erfahren Sie in unserem ausführlichen Ratgeber Anbieter für Mietkaution vergleichen und sparen: Zum Mietkaution Vergleich.
Lars schloss 2015 sein Studium in Betriebswirtschaftslehre ab. Anschließend absolvierte er ein Volontariat in einer kleinen Kölner Redaktion. Seit 2017 ist er fester Bestandteil des Redaktionsteams von betriebsausgabe.de. Hier kann er sein fachliches Wissen mit dem Anspruch, verständliche Texte rund ums Steuerrecht zu schreiben, miteinander kombinieren.