Der Kfz Stellplatz oder Stellplatz als eine Art Parkplatz oder Parkfläche für Kundenfahrzeuge oder betriebliche Fahrzeuge wird ebenso behandelt wie das Carport oder die Garage. Dahingehend gibt es einschlägige Urteile, die die Herstellung oder Anschaffung der Garage, des Carports oder des Stellplatzes dem dazugehörigen oder angeschlossenen Gebäude zurechnen.
Somit werden für gewöhnlich auch Garagen, Carports oder Stellplätze mit dem dazugehörigen Gebäude abgeschrieben und erhalten auch dessen Nutzungsdauer. Nur in einigen wenigen Ausnahmefällen und Situationen bekommt der Stellplatz, das Carport oder die Garage eine eigene Nutzungsdauer (20 Jahre), dazu lesen Sie bitte im Lexikon unter Carport weiter.
Lars schloss 2015 sein Studium in Betriebswirtschaftslehre ab. Anschließend absolvierte er ein Volontariat in einer kleinen Kölner Redaktion. Seit 2017 ist er fester Bestandteil des Redaktionsteams von betriebsausgabe.de. Hier kann er sein fachliches Wissen mit dem Anspruch, verständliche Texte rund ums Steuerrecht zu schreiben, miteinander kombinieren.