Eine Klappbox zum Einkaufen, zum Transport sowie zum sicheren, praktischen und schnellem Verstauen von Waren und Gegenständen kann der Unternehmer ohne größere Probleme als Betriebsausgabe geltend machen, sofern er plausibel die Verwendung dieser Klappbox in seinem Unternehmen erklären kann. Die unternehmerische Verwendung dürfte nicht sonderlich schwierig sein, da sehr viele Unternehmer Lebensmittel einkaufen müssen, Reinigungsmittel oder ähnliche Kleinteile und Waren, welche stets vom Supermarkt, Großhandel oder einem anderen Einkaufsmarkt in die Firma oder in das Lager der Firma transportiert werden müssen. Voraussetzung für den Betriebsausgabenabzug einer Klappbox ist selbstverständlich eine ordnungsgemäße Quittung oder ein Kassenbon. Eine Rechnung ist nicht unbedingt notwendig, da eine Klappbox nicht mehr als 150 Euro kostet und daher die Voraussetzungen für eine Kleinbetragsrechnung nach § 33 UStDV nicht gegeben sein müssen.
Klappboxen-Set oder Transportkisten
Einige Händler verwendeten regelmäßig und in Größenordnungen Klappboxen, Klappkisten oder Transportkisten, welche ebenso wie Klappboxen platzsparend zusammengeklappt werden können, jedoch wesentlich Stabiler und belastbarer als die handelsüblichen Klappboxen für Endverbraucher sind. Zum Beispiel Obst- und Gemüsehändler oder Supermärkte haben solche grünen Klappboxen im Einsatz, die jedoch nicht vom Kunden genutzt werden oder für den Unternehmer und seine Einkäufe, sondern im Unternehmen auf Dauer verbleiben und zur Lagerung oder Präsentation von Obst und Gemüse für den Kunden im Verkaufsraum dienen. Diese Klappboxen können nicht als Betriebsausgaben einzeln abgesetzt werden, sondern müssen als ein einheitliches Wirtschaftsgut insgesamt in der Regel über eine gewisse Nutzungsdauer der Abschreibung unterzogen werden. Hierbei kommt es jedoch auch auf die Höhe der Anschaffung dieses Klappboxen-Satzes an, was wiederum von der Anzahl der dazugehörigen Klappboxen und dem Preis pro Klappbox abhängig ist.
Reparatur von einzelnen Klappboxen eines Klappboxen-Set
Sollte eine solche Industrie-Klappboxen einmal kaputtgehen, ist selbstverständlich die Reparatur und Instandsetzung eine sofort abzusetzende und gewinnmindernden Betriebsausgabe für den Unternehmer. Auch das Nachkaufen (Ersatzbeschaffung) einer einzelnen Klappbox, um eine kaputte Klappbox vollständig zu ersetzen, wird als Betriebsausgabe ohne weiteres gegen ordnungsgemäße Rechnung akzeptiert. Auch hier gilt: sofern der Unternehmer umsatzsteuerpflichtig ist, führt eine ordnungsgemäße Rechnung mit Vorsteuerausweis zur Erstattung der gezahlten Vorsteuer durch das zuständige Finanzamt.