Die Dienste eines Klavierstimmers werden immer dann benötigt, wenn das Instrument nicht mehr gut klingt. Die Gründe dafür sind vielseitig – beispielsweise sorgen häufige Umzüge oder wechselnde Luftfeuchtigkeit dafür, dass der Fachmann ran muss. Dieser verändert dabei unter anderem die Spannung der Saiten, so dass sich wieder ein Wohlklang einstellt. Je nach Nutzungsintensität ist es generell ratsam, ein Klavier regelmäßig stimmen zu lassen.
Die Kosten für einen Klavierstimmer kann man unter Umständen steuerlich geltend machen. Allerdings kommt es darauf an, wie das Klavier genutzt wird.
Betriebliche Nutzung
Wenn das Klavier im Rahmen einer unternehmerischen Betätigung nahezu ausschließlich betrieblich genutzt wird (z. B. bei einem selbstständigen Konzertpianisten), dann stellen die Kosten abzugsfähige Betriebsausgaben dar. Eine überwiegend betriebliche Nutzung ist in der Regel dann anzunehmen, wenn das Klavier zum Betriebsvermögen gehört.
Private Nutzung
Wenn das Instrument nur privat genutzt wird, dann kann man die Kosten als Handwerkerleistung im Rahmen der Einkommensteuererklärung geltend machen. Begünstigt sind pro Kalenderjahr bis zu 20 Prozent der Lohnkosten (d. h. kein Material) – jedoch höchstens 1.200 Euro. Diese vermindern dann direkt die tarifliche Einkommensteuer. Voraussetzung für die Steuervergünstigung ist eine ordnungsgemäße Rechnung, aus der eindeutig der Lohnanteil hervorgehen muss. Außerdem akzeptiert der Fiskus keine Barzahlungen, sondern nur Überweisungen.
Klavierstimmer steuerlich absetzen
Letzte Aktualisierung am: 14. August 2024
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