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Kondolenzkosten steuerlich absetzen

Von Lars E.

Letzte Aktualisierung am: 11. August 2024

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Kondolenzkosten entstehen in einem Trauerfall. So zum Beispiel beim Tod eines guten Geschäftspartners, Kunden, Lieferanten oder auch Mitarbeiters. Zu den Kondolenzkosten zählen meist Trauerkarten, Porto, Briefpapier, Blumen oder auch kleine Trauergeschenke oder Geld. Mit Ausnahme des Geldes sind alle obigen Kosten als Betriebsausgabe für den schenkende Unternehmer absetzbar, sofern es sich um einen geschäftlichen Kontakt, wie oben beschrieben handelt.

Der Kondolenzkranz, die Kondolenzkarte, die Trauerkarte, die Beileidskarte oder Blumengestecke sind für den Unternehmer oder Zweifel dann als Betriebsausgabe abzugsfähig, wenn er bei der Beisetzung oder Bestattung eines ehemaligen Kunden, Lieferanten oder einer anderen mit seinem Unternehmen verbundenen Personen anwesend ist.

Auch die damit einhergehenden Fahrtkosten, Telefonkosten oder Kosten für Geschenke können im bestimmten Maße abzugsfähig sein. Voraussetzung ist jedoch wie auch bei allen anderen Betriebsausgaben, eine ordnungsgemäße Quittung oder ein Beleg gegebenenfalls mit  korrekt ausgewiesener Vorsteuer für den umsatzsteuerpflichtigen Unternehmern.

Über den Autor

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Lars E.

Lars schloss 2015 sein Studium in Betriebswirtschaftslehre ab. Anschließend absolvierte er ein Volontariat in einer kleinen Kölner Redaktion. Seit 2017 ist er fester Bestandteil des Redaktionsteams von betriebsausgabe.de. Hier kann er sein fachliches Wissen mit dem Anspruch, verständliche Texte rund ums Steuerrecht zu schreiben, miteinander kombinieren.