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Lebensversicherung absetzen – mit alten Verträgen an der Steuer sparen

Von Lars E.

Letzte Aktualisierung am: 16. August 2024

Geschätzte Lesezeit: 4 Minuten

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Lebensversicherung absetzen – mit alten Verträgen an der Steuer sparen

Die Lebensversicherung gehört gemeinhin zu einer der meistabgeschlossenen Vorsorgeversicherungen, die Bundesbürger besitzen. Vor allem Familien mit Kindern versuchen, durch die Todesfallabsicherung das tragischste Ereignis im Leben hinzureichend abzusichern. Ebenso schließen Immobilienkäufer häufig eine Risikolebensversicherung ab, um das Immobiliendarlehen bei der Bank abzusichern. Hier entscheiden sich Eheleute oft für sogenannte Kreuzversicherungen, bei denen beide Eheleute sowohl abgesichert als auch begünstigt werden. Die Beiträge für solche eine Versicherung sind meist nicht unerheblich, weshalb viele Versicherungsinhaber versuchen, durch die Steuererklärung wertvolle Euros zu sparen. Dabei lässt sich nicht jede Lebensversicherung von der Steuer absetzen, da der Gesetzgeber zwischen kapitalbildenden und vorsorgenden Versicherungen unterscheidet. Inwiefern man eine Lebensversicherung absetzen kann, welche Versicherungsverträge von der steuerlichen Absetzbarkeit ausgeschlossen sind und auf welchem Weg man Lebensversicherungsbeiträge sparen kann, erfahren Sie im Folgenden.

Lebensversicherung absetzen – Absicherung des Todesfalls oder Kapitalanlage?

Lebensversicherung absetzen – Absicherung des Todesfalls oder Kapitalanlage?

In der Frage, ob eine Lebensversicherung steuerlich absetzbar ist, muss man vor allem die vorhandenen Vertragsarten unterscheiden. Durch Änderungen im Steuerrecht, die zum 01.01.2005 wirksam wurden, lässt sich längst nicht mehr jede Lebensversicherung absetzen. Grundsätzlich kann man vorhandene Lebensversicherungen in zwei Vertragsarten unterscheiden:

Während die kapitalbildenden Lebensversicherungen bis 2004 noch als Vorsorgeversicherungen galten und sich die Lebensversicherung von der Steuer absetzen ließ, hat der Gesetzgeber zum 01.01.2005 die Vorgaben diesbezüglich geändert. Seitdem lassen sich nur noch Altverträge von 2004 oder jünger steuerlich absetzen. Neuere Kapital-Lebensversicherungen können seitdem nur noch bis zu 88 Prozent in der Steuererklärung abgesetzt werden. Dies gilt auch für Rentenversicherungen mit Kapitalwahlrecht. Vor Verfassen der Steuererklärung sollten Sie also auf jeden Fall nachschauen, um welche Versicherungsart es sich handelt und in welchem Jahr der Versicherungsvertrag abgeschlossen wurde. Handelt es sich um eine Kapital-Lebensversicherung, die vor 2004 abgeschlossen wurde, können die Beiträge steuerlich abgesetzt werden. Bei Verträgen nach 2005 nicht mehr.

Ist in dem Vertrag Ihrer Kapital-Lebensversicherungen das Kapitalwahlrecht ausgeschlossen, können Sie die Kosten der Lebensversicherung immer noch zu 100 Prozent von der Steuer absetzen. Schauen Sie genau in Ihre Versicherungsbedingungen hinein.

Kapitalgedeckte Lebensversicherungen, die nach 2004 abgeschlossen wurden, gelten vor dem Gesetzgeber mittlerweile nicht mehr als Vorsorgeaufwendung, sondern als Geldanlage. Hier wird nicht nur der Todesfall abgesichert, sondern die Versicherungen fungieren auch als Sparanlage. Deshalb sind die Gebühren für diese Versicherungsverträge nicht mehr steuerlich absetzbar. Konkret bedeutet das: Solange Sie Ihre Lebensversicherung kündigen und das Guthaben zurück kaufen können, ist die Absetzbarkeit der Versicherungsbeiträge nicht gegeben. Der Gesetzgeber betrachtet diese Verträge als Sparanlage und nicht als Vorsorgeaufwendung. Doch wie immer, gibt es auch bei dieser Regel eine Ausnahme: Ist eine Auszahlung des angesparten Guthabens ausgeschlossen, auch wenn der Todesfall nicht frühzeitig eintritt, lässt sich die Lebensversicherung von der Steuer absetzen. Vor Abschluss eines solchen Versicherungsvertrages sollten Sie die Frage nach dem Kapitalwahlrecht genau prüfen.

Im Video: Wie geben Sie Versicherungen in der Steuererklärung an?

Lebensversicherung absetzen – Höchstbeträge möglichst ausschöpfen

Anders verhält es sich bei der Risikolebensversicherung. Diese wird weiterhin als Vorsorgeaufwendung betrachtet, da es sich hierbei um einen reinen Todesfallschutz handelt. Das im Laufe der Jahre eingezahlte Guthaben wird nur im Todesfall der abgesicherten Person ausgezahlt, ein vorzeitiger Rückkauf ist laut Versicherungsvertrag ausgeschlossen. Die Versicherungsbeiträge können deshalb im Rahmen der Steuererklärung als Werbungskosten geltend gemacht werden. Hierbei sind allerdings die abzugsfähigen Höchstbeträge begrenzt. Arbeitnehmer und Rentner können maximal 1.900 Euro geltend machen, Selbstständigen wird ein Höchstbetrag von 2.800 Euro zugestanden. Eheleute erhalten den doppelten Freibetrag.

Häufig sind die abzugsfähigen Höchstbeiträge bereits mit den Versicherungsbeiträgen für die Basiskrankenversicherung sowie die Pflegeversicherung ausgeschöpft. In solch einem Fall kann nur noch ein Teil der Kosten für die Lebensversicherung gelten gemacht werden. Lassen Sie sich von Ihrem Steuerberater hierzu beraten. Dieser kann Ihnen am besten sagen, wie viel Ihrer Lebensversicherungsbeiträge Ihnen durch den Staat noch erstattet werden.

Lebensversicherung absetzen – keine Betriebsausgabe

Vor allem Unternehmer sichern sich mit einer Lebensversicherung ab, um ihrer Familie und dem Unternehmen eine möglichst schuldenfreie Existenz zu ermöglichen. Viele Selbstständige wollen, um ihre Steuerlast zu drücken, die Lebensversicherung als Betriebsausgabe absetzen. Immerhin machen die Beiträge einen erheblichen Bruchteil des monatlichen Einkommens aus. Doch Unternehmer können weder die Lebensversicherung abschreiben noch die Lebensversicherung als Betriebsausgabe absetzen. Da es sich um eine persönliche Vorsorgeversicherung handelt, kann die Betriebsausgabe Lebensversicherung zwar in der Bilanz erscheinen, allerdings nicht in der betrieblichen Steuererklärung geltend gemacht werden. Selbst, wenn die Risikolebensversicherung abgeschlossen wurde, um ein betriebliches Darlehen abzusichern, können die Beiträge für diese Versicherung nicht als Betriebsausgabe steuerlich abgesetzt werden. Unternehmer können allenfalls die Lebensversicherungsbeiträge über die Sonderausgaben der persönlichen Steuererklärung absetzen, so denn sie die abzugsfähigen Höchstbeiträge durch Kranken- und Pflegeversicherung noch nicht ausgeschöpft haben.

Im Video: Was lässt sich alles von den Steuern absetzen?

Lebensversicherung absetzen – vergleichen und sparen

Von allen Versicherungen – abgesehen von der Krankenversicherung – ist die Lebensversicherung diejenige, bei der man am wenigsten hofft, dass der Versicherungsfall eintritt. Gleichzeitig ist es die vorsorgende Versicherung, die monatlich am meisten kostet. Bevor man also die Lebensversicherung absetzen möchte, lohnt es sich, einen Lebensversicherung Vergleich anzustellen und die Versicherung mit den günstigsten Konditionen zu bestimmen. Vergleichen Sie ruhig mehrere Anbieter sowie ihre Konditionen miteinander. So kann man bereits jeden Monat bares Geld sparen und gleichzeitig die Chancen erhöhen, im Rahmen der Steuererklärung möglichst viele Beiträge geltend machen zu können. Denn je geringer die einzelnen Teilbeiträge ausfallen, desto geringer ist die Chance, den abzugsfähigen Höchstbeitrag zu übersteigen.

Lebensversicherung absetzen – vergleichen und sparen

Wichtig ist, darauf zu achten, dass die Versicherung offene Darlehen, Kosten für den monatlichen Unterhalt und auch alle durch eine Trauerfeier anfallende Kosten möglichst komplett abdeckt. Gleichzeitig sollte die monatliche Belastung überschaubar bleiben. Außerdem sollten im Versicherungsvertrag möglichst viele Szenarien abgedeckt sein, sodass auch ein Unfall im Straßenverkehr, der durch eine Unachtsamkeit zustande kam, nicht dafür sorgt, dass die Versicherung ausfällt.

Gerade im Hinblick auf die steuerliche Absetzbarkeit, ist die Risikolebensversicherung der kapitalbildenden Lebensversicherung meist vorzuziehen. Ist ein Rückkauf der angesparten Versicherungssumme ausgeschlossen, ist die steuerliche Absetzbarkeit nahezu garantiert. Auf diese Weise können Versicherungsnehmer durch die Steuererklärung und die Möglichkeit, die Lebensversicherung absetzen zu lassen, bares Geld sparen.

Soll für die Absicherung eines Darlehens sowieso eine Risikolebensversicherung abgeschlossen werden, kann es sich lohnen, bestehende Kapital-Lebensversicherungen zuvor zu kündigen. Auf diese Weise spart man nicht nur monatlich einen gewissen Beitrag, sondern erhält auch die Möglichkeit, Ausgaben für Versicherungsbeiträge möglichst komplett steuerlich absetzen zu können. Lassen Sie sich von einem Versicherungsspezialisten zu möglichen Varianten beraten.

Bildnachweise: Älteres Paar: dglimages - Fotolia.com, Liste mit Betriebskosten: Alterfalter - Fotolia.com, Frau mit Laptop und Handy: Rido - Fotolia.com

Über den Autor

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Lars E.

Lars schloss 2015 sein Studium in Betriebswirtschaftslehre ab. Anschließend absolvierte er ein Volontariat in einer kleinen Kölner Redaktion. Seit 2017 ist er fester Bestandteil des Redaktionsteams von betriebsausgabe.de. Hier kann er sein fachliches Wissen mit dem Anspruch, verständliche Texte rund ums Steuerrecht zu schreiben, miteinander kombinieren.