Zu den Kfz-Kosten können eine Vielzahl von Einzelaufwendungen gerechnet werden. So gehören Kfz-Reparaturen, laufende Kfz-Kosten (wie Benzin oder Wagenpflege), die Kfz-Versicherung sowie die Kfz-Steuer zu dieser Kategorie. Für alle Kfz-Kosten gilt: Das Fahrzeug muss betrieblich genutzt werden bzw. muss zum Betriebsvermögen des Unternehmens gehören.
Weiterführende Ratgeber zum Absetzen von Kfz-Kosten:
Die Anschaffungskosten von Neu- oder Gebrauchtwagen gehören nicht sofort zu den Betriebsausgaben. Der Pkw wird über eine bestimmte Laufzeit abgeschrieben. Der jährliche Abschreibungsbetrag ist als Betriebsausgabe zu erfassen.
Beispiel:
Zum Unternehmen gehört ein Pkw, welcher auch im Betriebsvermögen geführt wird. Sämtliche mit diesem Pkw im Zusammenhang stehenden Kfz-Kosten, wie Benzin, Versicherungen, Steuern oder Reparaturen, aber auch der TÜV oder die Abgasuntersuchung werden als Betriebsausgaben erfasst und verringern somit den Betriebsgewinn.
Die Kfz-Kosten müssen allerdings bei Pkws am Jahresende um einen privaten Nutzungsanteil korrigiert werden, da das Finanzamt regelmäßig davon ausgeht, dass der Unternehmer diesen betrieblichen Pkw auch privat nutzt. Dazu existieren zwei verschiedene Methoden.
1%-Methode:
Die meisten Unternehmer ermitteln die private Nutzung ihres Betriebs-PKW durch die pauschale 1%-Methode. Diese Methode ist relativ unaufwändig und schnell zu ermitteln, führte jedoch bei vielen Unternehmen zu ungünstigeren Ergebnissen. Die 1%-Methode setzt am Bruttolistenpreis des Fahrzeugs an. Von diesem wird monatlich ein privater Nutzungsanteil von 1% (12% pro Jahr) ermittelt und gewinnerhöhend gebucht. Bei umsatzsteuerpflichtigen Unternehmern muss auch eine Versteuerung dieses Nutzungsanteils beachtet werden. Die 1% Methode ist unabhängig von der Anzahl tatsächlich gefahrener Strecken. Sie orientiert sich lediglich am Bruttolistenpreis des Fahrzeugs, wobei teure Fahrzeuge höher besteuert werden als kleine und günstigere Fahrzeuge.
Fahrtenbuchmethode:
Bei der Fahrtenbuchmethode muss ein Fahrtenbuch lückenlos und ordnungsgemäß geführt werden. Dabei muss der Kilometeranfangsbestand sowie der Kilometerendbestand, das Datum, der Ort sowie der Anlass der Reise eingetragen werden. Aufgrund dieser Daten kann der Unternehmer am Jahresende den privaten Anteil seiner insgesamt gefahrenen Kilometer ermitteln und so seine Kfz-Kosten individuell korrigieren. Da diese Methode sehr aufwändig und von der Finanzverwaltung sehr kritisch kontrolliert wird, gehen Unternehmer meist zur 1%-Methode über.