Die Kirchensteuer ist in Deutschland ein Steuerzuschlag, der der religiösen Organisation zugute kommt, welcher der Steuerzahler angehört. Die Kirchensteuer wird vom Finanzamt eingezogen und an die Kirche übermittelt.
Die Höhe der Kirchensteuer richtet sich nach der Höhe der Einkommensteuer. In den meisten Bundesländern beträgt sie 9 Prozent der Einkommensteuer, in Bayern und Baden-Württemberg 8 Prozent.
Die Kirchensteuer müssen Sie zahlen, wenn Sie Mitglied bei einer Kirche sind, Ihren Wohnsitz in Deutschland haben und eine Einkommensteuer zahlen. Kirchenmitglieder müssen die Kirchensteuer auf die Abgeltungssteuer und die Lohnsteuer zahlen.
Inhalt
Warum wird eine Kirchensteuer gezahlt?
Die Kirchensteuer ist eine Abgabe, die Mitglieder an ihre Kirche leisten. Die Kirchensteuer ist keine staatliche Subvention, sondern dient der Finanzierung der Kirche. Das Finanzamt zieht die Kirchensteuer ein und verteilt sie an die Kirchen. Die Kirche zahlt dafür Gebühren an den Staat, der dadurch 2 bis 4 Prozent der Steuer erhält. In Bayern gibt es hingegen eigene Kirchensteuerämter.
Wie hoch ist der Kirchensteuerabzug?
Die Kirchensteuer ist ein Zuschlag zur Einkommensteuer (inklusive Lohn- und Kapitalertragsteuer). Die Höhe der Kirchensteuer richtet sich daher nach der Höhe der Einkommensteuer. Sie beträgt normalerweise 9 Prozent der Einkommensteuer. In Bayern und Baden-Württemberg beträgt sie hingegen 8 Prozent. Egal ob evangelische oder katholische Kirchensteuer – die Höhe ist nicht von der Konfession abhängig.
- Lohnsteuer: Die Kirchensteuer muss gezahlt werden, wenn Arbeitseinkommen versteuert wird.
- Abgeltungssteuer: Die Kirchensteuer muss gezahlt werden, wenn Kapitalerträge versteuert werden.
Wer darf die Kirchensteuer erheben?
Nicht nur die großen Kirchen dürfen die Kirchensteuer erheben, sondern sämtliche Religionsgemeinschaften, solange sie als Körperschaft des öffentlichen Rechts anerkannt sind. Folgende Religionsgemeinschaften ziehen eine Kirchensteuer ein:
- Bistümer der Römisch-Katholischen Kirche
- Gliedkirchen der Evangelischen Kirche in Deutschland
- Jüdische Gemeinden und Religionsgemeinschaften
- Katholisches Bistum der Alt-Katholiken in Deutschland
- Freireligiöse Gemeinden
- Unitarier – Religionsgemeinschaft freien Glaubens
Wie wird die Kirchensteuer verteilt? Die Einnahmen aus der Kirchensteuer gehen an das Bistum, in welchem der Kirchensteuerzahler seinen Wohnsitz hat.
Wer muss die Kirchensteuer zahlen?
Grundsätzlich darf die Kirchensteuer nur von Mitgliedern der Kirche eingezogen werden. Nur Kirchenmitglieder, die lohn- und einkommensteuerpflichtig sind, müssen die Kirchensteuer bezahlen. Für wen eine Kirchensteuerpflicht besteht, richtet sich nach folgenden Kriterien:
- Kirchenmitgliedschaft begründet durch Taufe
- Wohnsitz des Kirchenmitglieds
- Steuerpflichtig (Staatliche Steuern wie die Einkommen-/Lohn-/Kapitalertragsteuer)
Demnach gilt: Wer keine Lohn- und Einkommensteuer zahlt, muss grundsätzlich auch keine Kirchensteuer zahlen. Das gilt im Übrigen auch für Geringverdiener Rentner, Arbeitslose und Sozialhilfeempfänger. Für Rentner, die eine hohe Rente bzw. Pension erhalten oder daneben Einkünfte haben, besteht eine Kirchensteuerpflicht.
Für Geringverdiener gilt bei der Kirchensteuer ein Freibetrag. Liegt das Einkommen unter 9.168 Euro im Jahr bzw. 764 Euro im Monat, müssen Sie keine Einkommensteuer und damit auch keine Kirchensteuer zahlen. Für Verheiratete gilt der doppelte Betrag von 18.336 Euro als Freigrenze.
Müssen Ausländer die Kirchensteuer bezahlen? Ausländer, die Mitglied einer steuerberechtigten Kirche sind und ihren Wohnsitz in Deutschland haben, müssen ebenso die Kirchensteuer zahlen. Die Staatsangehörigkeit spielt hierbei keine Rolle.
Was ist Kirchensteuerkappung?
Durch die Steuerkappung wird die Steuerprogression, also der Anstieg des Steuersatzes mit zunehmender Einkommenshöhe, begrenzt. Die Kirchensteuer erreicht dadurch nie mehr als einen bestimmten Prozentsatz. Der Kappungssatz variiert je nach Bundesland und kann zwischen 2,75 und 4 Prozent betragen. Die Steuerkappung wird vom Finanzamt durchgeführt oder muss bei der entsprechenden Diözese beantragt werden.
Kirchensteuer nach dem Austritt
Die Kirchensteuer kann vermieden werden, indem Sie aus der Kirche austreten. Der Kirchenaustritt kann beim Standesamt vollzogen werden, wo ein entsprechendes Formular ausgefüllt und unterschrieben werden muss. Sie benötigen dafür lediglich Ihren Personalausweis. An manchen Orten wird für den Kirchenaustritt und die damit einhergehende Kirchensteuer-Befreiung eine Gebühr fällig. Sie erhalten eine Bestätigung, die bei einem Umzug als Nachweis über den Wegfall der Kirchensteuer dient.
Die Kirchensteuerpflicht endet in der Regel im Folgemonat nach dem Kirchenaustritt. Sie müssen das Finanzamt nicht separat informieren, da Ihr Arbeitgeber durch das Bundeszentralamt für Steuern automatisch in Kenntnis gesetzt wird. In den Folgemonaten sollten Sie Ihre Gehaltsabrechnungen kontrollieren. Als Alternative zur Kirchensteuer können Sie beispielsweise Spenden leisten.
Wer verwaltet die Kirchensteuer?
Verwaltet wird die Kirchensteuer von den Kirchensteuerämtern und teilweise auch von den Finanzämtern. Man darf die Kirchensteuer nicht mit einem Mitgliedsbeitrag verwechseln: Während dieser im Falle der Nichtzahlung erst langwierig durchgesetzt werden müsste, stellt jeder Kirchensteuerbescheid automatisch einen Titel dar.
Das bedeutet, dass die Kirchensteuer sofort im Wege der Zwangsvollstreckung beigetrieben werden kann. Arbeitnehmer zahlen mit jeder Gehaltszahlung einen Abschlag auf die Kirchensteuer. Nach Ablauf eines Kalenderjahres kann man eine Einkommensteuererklärung abgeben und muss anschließend entweder Kirchensteuer nachzahlen oder bekommt sie wieder erstattet. Unternehmer sind unter Umständen verpflichtet, vierteljährliche Vorauszahlungen auf die Kirchensteuer leisten.
Ist die Kirchensteuer abzugsfähig?
Die Kirchensteuer gehört zu den nicht abzugsfähigen Personensteuern, so dass ein Betriebsausgabenabzug nicht in Betracht kommt. Man kann die bezahlte Kirchensteuer lediglich als Sonderausgabe in der persönlichen Einkommensteuererklärung geltend machen, wobei Erstattungen eines Kalenderjahres vorher abgezogen werden müssen.
Kirchensteuer von der Steuer absetzen: Um die Kirchensteuer von der Einkommensteuer abzusetzen, müssen Sie die Kirchensteuer in der Steuererklärung als Sonderausgabe angeben.
Sperrvermerk bei der Kirchensteuer
Seit 2015 wird die Kirchensteuer auf Kapitalerträge automatisch abgeführt.
Zusammenfassung zur Kirchensteuer: Die evangelische und katholische Kirche sowie einige weitere Glaubensgemeinschaften (z. B. israelitische Kultusgemeinden) erheben in Deutschland eine Kirchensteuer. Der Kirchensteuerpflicht unterliegen dabei alle Personen, die einer solchen Glaubensgemeinschaft angehören. Während man in Bayern und Baden-Württemberg nur 8 Prozent der festgesetzten Einkommensteuer als Kirchensteuer bezahlen muss, beträgt der Steuersatz in den übrigen Bundesländern 9 Prozent. Man kann der Kirchensteuerpflicht nur entgehen, indem man aus der jeweiligen Glaubensgemeinschaft wieder austritt.