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Umzugskosten steuerlich absetzen

Von Lars E.

Letzte Aktualisierung am: 14. August 2024

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Ein rein betrieblich veranlasster Umzug ist ohne weiteres als Betriebsausgabe abzugsfähig. Dies ist zum Beispiel der Fall, wenn das Unternehmen aufgrund von Absatzschwierigkeiten den Standort verlagern muss oder sich ändernde Lieferbedingungen das Unternehmen dazu zwingen. Ebenso ist das Expansionsstreben eine betriebliche Ursache. Das Unternehmen versucht zu wachsen und braucht daher größere Räume.

Zu den Umzugskosten zählen zum Beispiel ein Umzugsunternehmen, Umzugskartons, Fahrtkosten, Personalkosten, Beratungskosten, Raumkosten wie Renovierungsaufwendungen oder neue Büromöbel. Für umsatzsteuerpflichtige Unternehmen ist auch bei dieser Art von Aufwendungen der Vorsteuerabzug möglich.

Über den Autor

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Lars E.

Lars schloss 2015 sein Studium in Betriebswirtschaftslehre ab. Anschließend absolvierte er ein Volontariat in einer kleinen Kölner Redaktion. Seit 2017 ist er fester Bestandteil des Redaktionsteams von betriebsausgabe.de. Hier kann er sein fachliches Wissen mit dem Anspruch, verständliche Texte rund ums Steuerrecht zu schreiben, miteinander kombinieren.