Unabhängig von der Art des Betriebes fallen in jedem Unternehmen Betriebskosten an, die zum Beispiel durch den Kauf von Rohstoffen für die Produktion von Waren oder durch die Anschaffung von Betriebsmitteln, wie etwa Lastkraftwagen, Personenkraftwagen, Grundstücken oder Maschinen, entstehen. Da ein Lkw oder Pkw in der Regel über mehrere Jahre genutzt werden kann und nicht bereits im Jahr der Anschaffung „verbraucht“ wird, ermöglicht das Finanzamt die Abschreibung der Fahrzeuge über die jeweilige Nutzungsdauer. Im Volksmund spricht man hierbei auch davon, dass man den Pkw oder Lkw von der Steuer absetzen kann. Die Abschreibungsdauer können Sie der Afa Tabelle entnehmen, die Auskunft über die durchschnittliche Nutzungsdauer von Wirtschaftsgütern sowie den jeweiligen Abschreibungssatz in Prozent gibt.
Lkw von der Steuer absetzen – was versteht man unter Abschreibung?
Die Anschaffung eines Lkws zählt zu den Betriebsausgaben, die getätigt werden, um Gewinne zu erzielen. Dabei spielt es keine Rolle, für welchen Einsatzzweck der Lkw erworben wird – entscheidend ist nur, dass die Anschaffung einen wirtschaftlichen Hintergrund hat. So werden Lastkraftwagen zum Beispiel im Baugewerbe zum Transport von Rohstoffen oder Baumaschinen verwendet, während ein Umzugsunternehmen diese benötigt, um die beworbene Dienstleistung anbieten zu können.
Selbst bei regelmäßiger Wartung bleibt der Wert eines Fahrzeuges nicht auf Dauer erhalten. Im Laufe der Nutzungsdauer kommt es zu Abnutzungen, die den Wert des Lkws mindern. Die Wertminderung eines Fahrzeuges schmälert gleichzeitig auch das Betriebsvermögen einer Firma. Damit eine Firma dennoch die Möglichkeit hat, die Substanz ihres Unternehmens langfristig zu erhalten, bietet der Gesetzgeber die Möglichkeit, den Lkw abzuschreiben. Auf diese Weise stehen finanzielle Mittel zur Verfügung, die in Neuanschaffungen investiert werden können.
Anwendung findet die Abschreibung ausschließlich bei Wirtschaftsgütern, die dem Unternehmen länger als ein Jahr zur Verfügung stehen und deren Anschaffungskosten über 1.000 Euro liegen. Geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG) können in der Regel nicht im üblichen Sinne abgeschrieben werden. Einzige Ausnahme: Sie fassen die GWG zu einem Sammelposten zusammen und schreiben diese über die Nutzungsdauer ab.
Welche Vorteile bietet die Lkw Abschreibung?
Die Lkw Abschreibung – auch unter dem Begriff Absetzung für Abnutzung (AfA) bekannt – ermöglicht dem Unternehmer nicht nur die Betriebsausgabe Lkw, sondern auch den Wertverlust des Fahrzeuges steuerlich geltend zu machen. Dadurch wird die durch die Nutzung bedingte Wertminderung bei der Berechnung des Gewinns berücksichtigt, was wiederum steuerliche Vorteile für das Unternehmen mit sich bringt. Auf diese Weise können steuerfreie Rücklagen gebildet werden, die wiederum in die Erhaltung des Betriebes investiert werden können.
Die Lkw Abschreibung kommt nicht nur großen Betrieben zugute, auch kleine beziehungsweise mittelständige Betriebe profitieren davon, wenn Sie einen Lkw abschreiben. Auch wenn Sie als Einzelunternehmer selbstständig sind, sollten Sie sich mit dem Thema Abschreibung befassen. Denn auch Einzelunternehmen oder Kleingewerbetreibende haben die Möglichkeit, einen Lkw als Betriebsausgabe absetzen und abschreiben zu können. Gerade als Einzel- oder Kleinunternehmer macht sich die Abschreibung deutlich bemerkbar. Nicht nur steuerlich sparen Sie dadurch Geld ein, auch in Bezug auf die Krankenkassen- und Sozialversicherungsbeiträge profitieren Sie, wenn Sie Ihren Lkw abschreiben.
Die lineare Abschreibung
Die lineare Abschreibung setzt voraus, dass der Lkw gleichmäßig genutzt wird und dementsprechend auch der Wert gleichmäßig gemindert wird. Dementsprechend sind die Abschreibungsbeträge bei dieser Abschreibungsmethode immer gleichbleibend und die Abschreibung erfolgt linear. Die Anschaffungskosten des Lkws werden bei der linearen Abschreibung in jeweils gleichen Abschreibungsbeträgen auf die Nutzugsdauer verteilt. Die Nutzungsdauer können Sie der Afa-Tabelle entnehmen, die angibt, wie lange ein Anlagegegenstand in der Regel geschäftlich genutzt wird. Seit dem Jahr 2008 wird ausschließlich die lineare Abschreibung angewandt, da diese im Gegensatz zur degressiven Abschreibung wesentlich unkomplizierter verläuft.
Lkw Abschreibung berechnen
Wenn Sie einen Lkw als Betriebsausgabe absetzen möchten, dann sollten Sie wissen, wie lange die Nutzugsdauer für das neu angeschaffte Fahrzeug ist. Um die Nutzungsdauer für das Anlagevermögen eines Unternehmens festlegen zu können, hat das Bundesministerium der Finanzen eine Abschreibungstabelle herausgegeben, der Sie die gewöhnliche Nutzungsdauer eines Lkws entnehmen können. Anhand dieser Angabe können Sie die Höhe der Lkw Abschreibung berechnen.
Laut Abschreibungstabelle beträgt die Nutzugsdauer für einen Lkw neun Jahre. Hierbei wird nicht unterschieden, ob es sich um einen Kleinlaster bis 3,5 Tonnen, einen leichten Lkw bis 7,5 Tonnen oder einen Sattelzug bis 40 Tonnen handelt. Allerdings kann es vorkommen, dass die Nutzungsdauer branchenspezifisch abweichen kann. Bevor Sie die Lkw Abschreibung berechnen, sollten Sie daher die Nutzungsdauer für Ihren Lkw mit Ihrem Steuerberater besprechen.
Betriebsausgaben steuerlich geltend machen
Nicht nur die Anschaffungskosten des Lkws können Sie von der Steuer absetzen, auch die Betriebskosten, die im Zusammenhang mit dem Fahrzeug entstehen, sind abzugsfähig. Die Betriebsausgaben sind vergleichbar mit den Werbungskosten, die Arbeitnehmer zum Beispiel für Arbeitsmittel, Berufskleidung, Fahrtkosten und andere Ausgaben geltend machen können.
Zu den Betriebsausgaben für den Lkw gehören zum Beispiel folgende Aufwendungen:
- Leasingrate für den Lkw
- Ausgaben für Kraftstoffe
- Reparaturkosten
- Kosten für Lkw-Zubehör
- Ausgaben für Wartungen des Lkws
Gebrauchten Lkw abschreiben
Aus Kostengründen entscheiden sich viele Selbstständige und Unternehmen für die Anschaffung eines gebrauchten Lastkraftwagens. Betrachtet man den Wertverlust eines Fahrzeuges in den ersten Jahren, dann ist die Anschaffung von Gebrauchtfahrzeugen durchaus zu empfehlen. Auch wenn Sie einen Lkw gebraucht kaufen, können Sie dennoch von den Vorzügen der Abschreibung für Abnutzung profitieren.
Bei gebrauchten Fahrzeugen gilt jedoch nicht die Afa-Tabelle als Berechnungsgrundlage, da diese zugrunde legt, dass ein Lkw als Neufahrzeug angeschafft wird. Für die Berechnung der Abschreibungsbeträge wird die bisherige Nutzungsdauer – also das Alter das Lkws – einfach von der in der Afa-Tabelle aufgeführten Nutzungsdauer abgezogen. Kaufen Sie zum Beispiel einen drei Jahre alten Lkw, so beträgt die Restnutzungsdauer noch sechs Jahre.
Schwieriger verhält es sich, wenn Sie einen Lkw kaufen, bei dem die Nutzungsdauer laut Afa-Tabelle bereits überschritten ist. Wird ein Lastkraftwagen angeschafft, der älter als neun Jahre ist, kann die Afa-Tabelle nicht mehr als Grundlage genutzt werden. In diesem Fall können Sie die Anschaffung entweder vollständig im Anschaffungsjahr abschreiben oder Sie legen eine realistische Restnutzungsdauer von etwa zwei bis drei Jahre zugrunde und schreiben den Lkw linear ab. Beide Möglichkeiten bieten Vor- und Nachteile und sollten daher am besten im Vorfeld mit dem Steuerberater besprochen werden. Aus steuerlichen Gründen kann es durchaus sinnvoll sein, den Kauf des Lkws direkt im Anschaffungsjahr voll abzuschreiben.
Bildnachweise: LKW auf der Straße: Jaroslav Pachý Sr. - Fotolia.com, Fuhrpark: weerasak - Fotolia.com, Ringordner: Marlon Bönisch - Fotolia.com, Berechnungen: Fabio Balbi - Fotolia.com