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Kann man als Arbeitnehmer die Kostendeckelung mit der 1%-Regelung vermischen um Pkw-Kosten zu minimieren?

Von Jana O.

Letzte Aktualisierung am: 24. Juli 2017

Geschätzte Lesezeit: < 1 Minute

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So setzen Sie Fremdfahrzeugkosten als Betriebsausgabe ab.

Bei der Privatnutzung von Firmenfahrzeugen ist ein häufig auftretendes Problem, dass die tatsächlichen Kfz-Kosten höher sind als der Betrag nach der 1%-Regelung und der umsatzsteuerpflichtige Anteil die tatsächlichen Kosten für die private Nutzung mit Vorsteuer übersteigt.

Kostendeckelung für einen Firmenwagen durch Neuberechnung?

Naheliegend ist in diesem Fall dann natürlich die Frage, ob es möglich ist, die Kostendeckelung mit der 1%-Regel zu “vermischen”, um den umsatzsteuerpflichtigen Teil mit einer sachgerechten Schätzung zu berechnen und den umsatzsteuerfreien Anteil nach der 1%-Regel zu berechnen. So ließe sich durchaus einiges an Umsatzsteuer sparen.

Grundsätzlich möglich

Grundsätzlich ist es möglich, auf diese Weise die Kosten für einen private Nutzung eines Firmenwagens zu minimieren und Steuern zu sparen. Allerdings ist die 1 %-Regelung für die Einkommensteuer zwingend, sofern kein ordnungsgemäßes Fahrtenbuch vorliegt. Zudem muss die Schätzung des umsatzsteuerpflichtigen Teils dem Finanzamt glaubhaft gemacht werden, da es sonst pauschal 50% als steuerpflichtigen Teil festsetzt (was in manchen Fällen jedoch immer noch eine Steuerersparnis mit sich bringt).

Was bei der Berechnung auch berücksichtigt werden muss, sind die Abschreibungen des Pkw.

Neben unserer kurzen Beratung empfehlen wir jedem Unternehmer zusätzlich einen Steuerberater oder das Finanzamt bei weiteren Fragen bezüglich privaten Fahrten mit einem Firmenwagen aufzusuchen.


Bildnachweise: Fxquadro - fotolia.com

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Über den Autor

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Jana O.

Jana ist seit 2015 Bestandteil des Redaktionsteams von betriebsausgabe.de. Sie studierte Ger­manis­tik, Philosophie und Englische Literatur­wissenschaften an der Universität Greifswald. Ihr thematischer Fokus liegt insbesondere auf den Bereichen Versicherungen und Steuerrecht.

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