Die Steuervereinfachungen 2011 sollen Bürgern und Unternehmen Einsparungen von 4,5 Milliarden Euro bringen. Dafür hat die Koalition einen 41-Punkte-Plan entwickelt, in dem zahlreiche Vergünstigungen und Entlastungen beschlossen werden sollen.
Entlastungen für Bürger im Detail
Im Detail heißt dies, dass künftig der Arbeitnehmer-Pauschbetrag, der für die Werbungskosten gilt, von bisher 920 auf künftig 1.000 Euro heraufgesetzt werden soll. Damit kann ein höherer Betrag steuerlich berücksichtigt werden, ohne dafür Belege einreichen zu müssen.
Ebenfalls sieht der zur Steuervereinfachung 2011 vor, dass die Regelungen im Bezug auf die Pendlerpauschale vereinfacht werden sollen. Darüber hinaus sollen Kinderbetreuungskosten einfacher abgesetzt werden können.
Entlastungen für Unternehmen im Detail
Außerdem profitieren laut Angaben der Koalition auch kleine und mittelständische Unternehmen von den Steuervereinfachungen 2011. So sollen künftig die Finanzämter auf viele schriftliche Belege verzichten, was die Bürokratie für Unternehmen senken würde. Durch den verringerten Verwaltungsaufwand könnten die Unternehmen insgesamt bis zu vier Milliarden Euro einsparen.
Da aber dadurch keine Steuerentlastung eingeführt wird, kostet auch diese Maßnahme den Staat nichts, ist also aufwandsneutral.
Ab wann die neuen Regelungen gelten
Bisher ist der 41-Punkte-Plan noch nicht beschlossen. Um die Steuervereinfachungen 2011 aber zeitnah umsetzen zu können, setzt sich Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble dafür ein, so viele Regelungen wie möglich rückwirkend zum 01.01.2011 in Kraft treten zu lassen. Sollte dies bei einigen Punkten nicht möglich sein, sollen die Änderungen sich ab dem 01.01.2012 bemerkbar machen.
Insgesamt geht die Koalition davon aus, dass mit den Steuervereinfachungen auch die gute wirtschaftliche Entwicklung Deutschlands gefördert werden könne.
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