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6 Schritte zur Registrierung einer E-Postadresse

Von Lars E.

Letzte Aktualisierung am: 29. August 2019

Geschätzte Lesezeit: 2 Minuten

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Wie im ersten Teil bereits angedeutet, ist die Registrierung zum E-Postbrief aufwändig gestaltet. Mal eben eine E-Postadresse zu registrieren, funktioniert schon allein wegen dem nachhängenden Identverfahren nicht. Als Unternehmer müssen Sie die folgenden 6 Schritte vollständig durchlaufen.

Schritt 1 – Unternehmensdaten

Zur Registrierung der Firma müssen Unternehmer die folgenden Daten bereithalten:

  • Registernummer
  • Registerort
  • Vertretungsberechtigung
  • Zahlungsdaten
  • Kontaktdaten der Administratoren

Nicht registrierte Unternehmen erhalten auf Basis der eingegebenen Daten eine Identitätsbestätigung zur Selbstauskunft über das Unternehmen.

Schritt 2 – Paketauswahl

Der zweite Schritt zeigt Ihnen verschiedene Möglichkeiten auf. Sie können bspw. Ihre Subdomain auswählen. Für die E-Postadresse der Domain betriebsausgabe.de bietet sich der Domainname der Website aus. Ein Beispiel für die E-Postadresse wäre dann: posteingang@betriebsausgabe.epost.de. Wohlgemerkt, alles vor dem @ ist frei wählbar. Will der Unternehmer mehrere E-Postadressen, bspw. für eine weitere Subdomain oder eine zweite Firma anmelden, muss er die gesamte Prozedur für diese zweite Domain noch einmal durchexerzieren. Wenn Sie keine Domain besitzten, können Sie auch einen aussagekräftigen Firmennamen oder eine Tätigkeitsbeschreibung nutzen. Ebenfalls in Schritt 2 wählen Sie sich Ihr Paket aus. Das Basispaket mit 10 elektronischen Briefkästen und einer Subdomain ist für 2,50 Euro im Monat buchbar. Screenshot Registrierungsformular epost brief

Schritt 3 – Zahlungsdaten

In diesem Schritt hinterlegen Sie die Zahlungsdaten, bei Lastschrift auch die Bankverbindung. E-Postbrief Zahlungsdaten

Schritt 4 – Administration

Unternehmer können bis zu 3 Administratoren festlegen. Der Administrator (das kann auch der Unternehmer selber sein) muss sich mit seiner Handynummer identifizieren.

Eingabe der Handynummer für das HandyTan Verfahren

Die Post will mit dem HandyTAN Verfahren die Identität des Nutzers eindeutig sicherstellen. Als Unternehmer müssen Sie Ihre Handynummer angeben, dann erhalten Sie in Sekundenschnelle eine TAN per SMS auf Ihr Handy. Mit der Eingabe dieser ersten HandyTAN bestätigen Sie, die so eben erfasste Mobilfunknummer. E-Postbrief HandyTan

Schritt 5 – Übersicht

In Schritt 5 werden Ihnen alle eingegebenen Daten noch mal im Überblick angezeigt. Sie haben die Möglichkeit, falsch erfasste Daten oder Tippfehler zu korrigieren. Das ist die einzige Möglichkeit zur Fehlerkorrektur. Innerhalb der Registrierung können Sie nicht auf die vorherige Seite zurückgehen.

Schritt 6 – Ausdruck der Formulare

Der abschließende Schritt 6 dreht sich um den Abschluss der Online Registrierung. Laden Sie sich Ihre Vertragsdaten zum Ausdrucken herunter. Den Vertrag kann nur der vorab angegebene Vertretungsberechtigte unterschreiben. Der Vertretungsberechtigte muss sich mit seinem Personalausweis in die nächstgelegenen Postfiliale begeben und das PostIdent Verfahren durchführen. Nach erfolgreiche Identifikation wird die E-Postadresse freigeschaltet. Der Unternehmer bekommt die Information zur Freischaltung per SMS auf sein Handy. Im dritten Teil der Serie zeigen wir die Vor- und Nachteile der Nutzung des E-Postbriefes für Unternehmer auf.


Bildnachweise: © StockGood/Fotolia.com

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Über den Autor

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Lars E.

Lars schloss 2015 sein Studium in Betriebswirtschaftslehre ab. Anschließend absolvierte er ein Volontariat in einer kleinen Kölner Redaktion. Seit 2017 ist er fester Bestandteil des Redaktionsteams von betriebsausgabe.de. Hier kann er sein fachliches Wissen mit dem Anspruch, verständliche Texte rund ums Steuerrecht zu schreiben, miteinander kombinieren.

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