Was viele befürchtet haben ist nun wahr geworden, ein einheitlicher und pauschaler Betriebsausgabenabzug für alle Unternehmen aller Branchen.
Nun ist Schluss mit Belege sammeln und den Diskussionen über einen möglichen Betriebsausgabenabzug.
Wie der Bundesfinanzhof (BFH) am 31.3.2009 entschieden hat, werden sämtliche Freibeträge sowie Regelungen des Einkommensteuergesetzes bezüglich Betriebsausgaben oder der nichtabzugsfähigen Betriebsausgaben ersatzlos gestrichen. Das spart auf der einen Seite für den Unternehmer viel Arbeit, wird wohl aber auch bei den Steuerberatern für viele Entlassungen und Umsatzeinbrüche sorgen.
Wer nun den größeren Vorteil davon zieht oder was die Bundesregierung mit dieser Regelung bezweckt, wird sich mit Sicherheit bald raus stellen. Eine europäische Einheitsregelung ist damit zumindest nicht erreicht worden. Es ist also sehr wahrscheinlich, dass in den nächsten Wochen ein Urteil vom EuGH in Brüssel gefällt wird. Dann dürfen alle Unternehmer und Steuerberater sämtliche Betriebsausgabenabzüge rückgängig erfassen und somit die Buchführung erneut verändern. Wir wünschen dabei viel Spaß.
Das war selbstverständlich unser Aprilscherz, also keine Angst, es bleibt alles beim Alten.
Lars schloss 2015 sein Studium in Betriebswirtschaftslehre ab. Anschließend absolvierte er ein Volontariat in einer kleinen Kölner Redaktion. Seit 2017 ist er fester Bestandteil des Redaktionsteams von betriebsausgabe.de. Hier kann er sein fachliches Wissen mit dem Anspruch, verständliche Texte rund ums Steuerrecht zu schreiben, miteinander kombinieren.