≡ Menu

Abschreibungen und Anschaffungsnebenkosten

Von Lars E.

Letzte Aktualisierung am: 19. April 2022

Geschätzte Lesezeit: < 1 Minute

1 Stern2 Sterne3 Sterne4 Sterne5 Sterne (43 Bewertungen)
Loading ratings...Loading...

Sollen die Anschaffungskosten eines Wirtschaftsgutes ermittelt werden, stellt sich oft die Frage, wie die Anschaffungsnebenkosten behandelt werden?

 Zu den Anschaffungsnebenkosten zählen alle Kosten, die dazu dienen ein Wirtschaftgut in betriebsbereiten Zustand zu versetzen, entstehen.

Beispiel
Der umsatzsteuerpflichtige Unternehmer Y kauft einen PC online, auf der beiliegenden Rechnung sind neben dem Kaufpreis von 1.200,- netto EUR auch Versandkosten in Höhe von 9,95 EUR aufgeführt. Die Installation und das Einrichten des PCs übernimmt ein Servicemitarbeiter. Dabei fallen weitere Kosten in Höhe von 100,- EUR netto an. 3 Wochen später kauft Y noch einen größeren Arbeitsspeicher nach, welcher 120,- EUR netto kostet.

Ermittlung der Anschaffungskosten

in EUR

in EUR

Kaufpreis PC

1.200,00

Anschaffungsnebenkosten
Versandkosten

9,95

Kosten Servicemitarbeiter

100,00

Summe der Anschaffungsnebenkosten

109,95

Nachträgliche Anschaffungskosten
Kaufpreis Arbeitsspeicher

120,00

Summe der nachträglichen AK

120,00

Gesamt

1.429,95

Die Anschaffungskosten dieses PC betragen somit 1.429,95 EUR. Von diesem Wert wird die jährliche Abschreibung berechnet. Ein PC hat lt. AfA Tabelle eine Nutzungsdauer von 3 Jahren. Somit errechnet sich ein jährlicher Abschreibungsbetrag von 476,65 EUR (1.429,95 / 3).

Hinweis:

Ist der Unternehmer nicht umsatzsteuerpflichtig, zählt die dadurch nicht abzugsfähige Vorsteuer mit zu den Anschaffungskosten.

Sie haben weitere Fragen zu anderen steuerlichen Themengebieten?

Bitte klären Sie Ihre persönliche und individuelle steuerliche Situation mit einem zugelassenen Steuerberater ihrer Wahl. Eine günstige Alternative bieten online angebotene Dienste eines Steuerberaters: Hier bekommen Sie rechtssicheren Rat von einem Berater zu besonders günstigen Konditionen, so dass Sie den Vorteil einer echten steuerlichen Beratung kombiniert mit seriösen und günstigen Preisen genießen können.


Bildnachweise: © peshkova/Fotolia.com

Das könnte Sie auch interessieren:

Über den Autor

Male Author Icon
Lars E.

Lars schloss 2015 sein Studium in Betriebswirtschaftslehre ab. Anschließend absolvierte er ein Volontariat in einer kleinen Kölner Redaktion. Seit 2017 ist er fester Bestandteil des Redaktionsteams von betriebsausgabe.de. Hier kann er sein fachliches Wissen mit dem Anspruch, verständliche Texte rund ums Steuerrecht zu schreiben, miteinander kombinieren.

{ 0 comments… Kommentar einfügen }

Kommentar hinterlassen