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Änderungen im Bereich der Sozialversicherung 2012

Von Lars E.

Letzte Aktualisierung am: 16. April 2024

Geschätzte Lesezeit: 2 Minuten

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Auch im Jahr 2012 ändert sich wieder einiges für Arbeitnehmer und Arbeitgeber im Bereich der Sozialversicherung.

Folgende Regelungen sollte der Unternehmer künftig beachten:

Beträge zur Rentenversicherung sinken

Während die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung sowie zur Arbeitsförderung in 2012 noch unverändert bleiben, verringert sich der Betrag zur Rentenversicherung zum 01.01.2012 von 19,9 % auf 19,6 %. Damit werden Arbeitnehmer und Arbeitgeber jeweils um 0,15 Prozentpunkte entlastet. Grund dafür ist die anhaltend gute Konjunktur und der damit verbundene Anstieg der Beschäftigtenzahlen. Das hat dazu geführt, dass die Reserve der Rentenkasse den gesetzlich erlaubten Höchststand erreicht hat.

Verdienstgrenze für geringfügige Beschäftigung steigt

Die Regierungsparteien haben bekannt gegeben, dass in 2012 die Verdienstgrenze für geringfügig Beschäftigte von EUR 400,- auf EUR 450,- angehoben wird. Gleichzeitig werden die geringfügig Beschäftigten grundsätzlich voll in der Rentenversicherung abgesichert sein, indem sie den pauschalen Beitrag des Arbeitgebers in Höhe von unverändert 15 % mit 4,6 % aufstocken. Dieser Arbeitnehmerbeitrag von 4,6 % entfällt, wenn der Arbeitnehmer die Versicherungsfreiheit in der Rentenversicherung schriftlich beantragt. Damit ändert sich auch das Procedere für den Arbeitgeber. Bisher musste er den Arbeitnehmer darüber informieren, dass er auf Wunsch einen eigenen Beitrag leisten kann, um in der Rentenversicherung voll abgesichert zu sein. Nun muss er den Arbeitnehmer darüber informieren, dass er auf schriftlichen Antrag von der Zahlung des eigenen Beitrages befreit werden und damit auf die volle Absicherung in der Rentenversicherung verzichten kann. Vorsicht: Wer ohne schriftlichen Antrag des Arbeitnehmers nur die pauschalen Beiträge des Arbeitgebers abführt, für den wird es bei der nächsten Betriebsprüfung teuer. Die entsprechenden Unterlagen sind also entsprechend lange aufzubewahren. Die Neuregelung wird voraussichtlich zum 01.04.2012 oder auch erst zum 01.07.2012 kommen. Der genaue Start steht noch nicht fest. Es hängt im Wesentlichen davon ab, wie schnell das Gesetzgebungsverfahren abgeschlossen ist.

Auch die Gleitzone steigt

Durch die Erhöhung der Verdienstgrenze für die geringfügige Beschäftigung beginnt nun die Gleitzone – also die Zone, in der der Arbeitnehmer verminderte Beiträge zur Sozialversicherung zahlt, bei EUR 450,01 und endet bei EUR 850,-

Quelle: http://www.lexsoft.de

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Über den Autor

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Lars E.

Lars schloss 2015 sein Studium in Betriebswirtschaftslehre ab. Anschließend absolvierte er ein Volontariat in einer kleinen Kölner Redaktion. Seit 2017 ist er fester Bestandteil des Redaktionsteams von betriebsausgabe.de. Hier kann er sein fachliches Wissen mit dem Anspruch, verständliche Texte rund ums Steuerrecht zu schreiben, miteinander kombinieren.

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