Seit Juli 2012 sind Wettanbieter in Deutschland verpflichtet, eine Wettsteuer auf alle bei ihnen getätigten Einsätze zu zahlen. Die Einführung der Steuer, die fünf Prozent beträgt, hat den Wettmarkt in Deutschland verändert und die Wettanbieter vor große Herausforderungen gestellt. Dieser Artikel klärt über die Hintergründe auf und beantwortet die Frage, ob Wettanbieter die Wettsteuer absetzen können.
Der deutsche Staat nimmt mittlerweile über 300 Millionen Euro pro Jahr an Wettsteuer ein. Der Betrag ist in den letzten Jahren kontinuierlich angestiegen. Das liegt nicht nur daran, dass Sportwetten bei den Deutschen immer beliebter werden, sondern auch daran, dass immer mehr Wettanbieter aus dem Ausland dieser Steuerpflicht nachkommen. Allein von 2015 auf 2016 konnte der Finanzminister einen Anstieg um satte 28 Prozent verbuchen.
Wettsteuer aus der Not heraus geboren
Dabei wurde die Wettsteuer, die den Anbietern verständlicherweise ein Dorn im Auge ist, gar nicht primär eingeführt, um eine neue Einnahmequelle zu erschließen. Hintergrund ist vielmehr ein Streit zwischen Bund und einem Bundesland. Zuvor hat nämlich Schleswig-Holstein mit der offiziellen Vergabe von Lizenzen für Sportwetten begonnen. Das ist zwar mit dem Recht der Europäischen Union vereinbar und auch ein wichtiger Fortschritt, um endlich nationale Rechtssicherheit zu gewährleisten. Berlin wollte diese Art der Legalisierung des Glücksspiels allerdings unbedingt verhindern. Weil Glücksspiel aber nun mal Ländersache ist, waren dem Bund die Hände gebunden.
Um trotzdem ein Zeichen zu setzen und Sportwetten so weit wie möglich zu unterbinden, hat der Bund die Wettsteuer in Höhe von fünf Prozent eingeführt. Dafür wurde extra ein fast 100 Jahre altes Gesetz aus der Versenkung gehoben. Die Wettsteuer wurde nämlich ins Rennwett- und Lotteriegesetz aus dem Jahr 1921 geschrieben. Da Bundesgesetz grundsätzlich über Landesverordnungen steht, gilt die Steuer natürlich für alle 16 Bundesländer und damit auch für den Ausreißer Schleswig-Holstein.
Wettsteuer schreckte Wettanbieter ab
Am Anfang hat die Wettsteuer tatsächlich das bewirkt, was der Bund damit bezweckt hat: Einige Wettanbieter, darunter namenhafte Unternehmen wie William Hill, zogen sich vom deutschen Markt zurück. Da Deutschland aber ein sehr lukrativer Markt für die Wettanbieter ist, sind die meisten längst zurück. Der Umgang mit der Wettsteuer ist ziemlich verschieden.
Haben die meisten Wettanbieter zu Beginn noch versucht, die Wettsteuer alleine zu stemmen und aus den erwirtschafteten Einnahmen zu begleichen, sind sie mittlerweile dazu übergegangen, diese nicht zu vernachlässigenden Kosten auf die Kunden umzulegen. „Einige Anbieter haben nach Einführung der Steuer das Quotenniveau gesenkt, um die Kosten stemmen zu können“, erklärt der Fachmann.
Verschiedene Berechnungsmethoden der Anbieter
Heute gibt es verschiedene Methoden, wie die Wettanbieter die Wettsteuer umlegen. Bei den wenigen Wettanbietern, welche die Steuer nach wie vor für ihre Kunden übernehmen, bleibt der Einsatz in voller Höhe erhalten. Häufig sind die Quoten dafür etwas schlechter. Andere Anbieter ziehen die Wettsteuer gleich vom Einsatz des Kunden ab. Werden also 100 Euro auf eine Sportwette gesetzt, dann wird eigentlich nur noch mit 95 Euro gespielt. Bei einer Wettquote von 2,0 und einem angenommenen Gewinn, werden nur 190 Euro statt 200 Euro ausgezahlt.
Für den Kunden attraktiv sind auch die Wettanbieter, welche die Wettsteuer vom Gewinn berechnen. Dabei geht der Kunde mit dem gesamten Einsatz in die Wette. Verliert er, zahlt der Anbieter die Wettsteuer. Gewinnt er, wird die Gewinnsumme um fünf Prozente vom Einsatz (nicht vom Gewinn!) geschmälert.
Wettsteuer nicht absetzbar
Egal welche Methode der Wettanbieter nutzt und ob er damit die gesamten Kosten auf den Kunden überträgt, einen Teil oder sogar die gesamte Wettsteuer übernimmt, er muss grundsätzlich fünf Prozent von allen Einsätzen an den Fiskus überweisen. Diese Kosten sind klassische Steuern und keine abzugsfähige Betriebsausgaben. Sie lassen sich demnach nicht von der Steuer absetzen, sondern schmälern den Gewinn und nicht etwa die Steuerlast.
Das gilt übrigens auch für die Wettkunden selbst. Die Wettsteuer ist eine Vergnügungssteuer und kann nicht in der Steuererklärung angegeben werden, um die Steuerlast zu reduzieren.
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