Wie der Deutsche Steuerberaterverband e. V. (DStV) in einer Pressemitteilung vom 23. Januar 2013 berichtet, wird sich sowohl 2013 als auch 2014 der Grundfreibetrag erhöhen. Dies gab der Bundestag am 17. Januar 2013 bekannt.
1. Januar 2013 (rückwirkend): Anhebung auf 8.130 Euro (+ 126 Euro) 1. Januar 2014: Anhebung auf 8.354 Euro (+ 224 Euro) Zuletzt war der Grundfreibetrag im Jahr 2010 erhöht worden. Die jetzt geplanten Erhöhungen resultieren aus einem Einigungsvorschlag des Vermittlungsausschusses zur Anhebung des Grundfreibetrags. Die Änderungen erfolgen allerdings vorbehaltlich der Zustimmung des Bundesrats.
Bekämpfung der kalten Progression gescheitert
Die Bundesregierung plante mit ihrem Gesetzesvorhaben, die kalte Progression zu bekämpfen. Insbesondere sollten nicht gewollte Steuerbelastungen vermieden werden, indem der Einkommensteuertarif entsprechend korrigiert wird. An diesem Ziel ist die Bundesregierung aber knapp vorbeischossen. Es wurde bereits im Mai 2012 von den Ländern mit SPD-Regierung im Bundesrat abgeblockt. Danach wurde zwar ein Vermittlungsverfahren durchgeführt, das das ganze Jahr über andauerte, doch sind die Ergebnisse, die sich in dem jetzigen Einigungsvorschlag niederschlagen, wenig zufriedenstellend. Die ursprüngliche Fassung des Gesetzesvorhabens wurde stark beschnitten. Zukünftig soll in einem Rhythmus von zwei Jahren ein Bericht darüber angefertigt werden, wie sich die kalte Progression auswirkt. So treten die Mehrbelastungen von Steuerpflichtigen als Folge der kalten Progression deutlich zu Tage. Quelle: Pressemitteilung des DStV vom 23. Januar 2013
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