≡ Menu

Anhebung vom Grundfreibetrag in zwei Schritten 2013 und 2014

Von Lars E.

Letzte Aktualisierung am: 30. März 2017

Geschätzte Lesezeit: < 1 Minute

1 Stern2 Sterne3 Sterne4 Sterne5 Sterne (27 Bewertungen)
Loading ratings...Loading...

Wie der Deutsche Steuerberaterverband e. V. (DStV) in einer Pressemitteilung vom 23. Januar 2013 berichtet, wird sich sowohl 2013 als auch 2014 der Grundfreibetrag erhöhen. Dies gab der Bundestag am 17. Januar 2013 bekannt.

Wie der Bundestag verlauten ließ, ist die Anhebung des Grundfreibetrags in zwei Schritten geplant:

1. Januar 2013 (rückwirkend): Anhebung auf 8.130 Euro (+ 126 Euro) 1. Januar 2014: Anhebung auf 8.354 Euro (+ 224 Euro)   Zuletzt war der Grundfreibetrag im Jahr 2010 erhöht worden. Die jetzt geplanten Erhöhungen resultieren aus einem Einigungsvorschlag des Vermittlungsausschusses zur Anhebung des Grundfreibetrags. Die Änderungen erfolgen allerdings vorbehaltlich der Zustimmung des Bundesrats.

Bekämpfung der kalten Progression gescheitert

Die Bundesregierung plante mit ihrem Gesetzesvorhaben, die kalte Progression zu bekämpfen. Insbesondere sollten nicht gewollte Steuerbelastungen vermieden werden, indem der Einkommensteuertarif entsprechend korrigiert wird. An diesem Ziel ist die Bundesregierung aber knapp vorbeischossen. Es wurde bereits im Mai 2012 von den Ländern mit SPD-Regierung im Bundesrat abgeblockt. Danach wurde zwar ein Vermittlungsverfahren durchgeführt, das das ganze Jahr über andauerte, doch sind die Ergebnisse, die sich in dem jetzigen Einigungsvorschlag niederschlagen, wenig zufriedenstellend. Die ursprüngliche Fassung des Gesetzesvorhabens wurde stark beschnitten.   Zukünftig soll in einem Rhythmus von zwei Jahren ein Bericht darüber angefertigt werden, wie sich die kalte Progression auswirkt. So treten die Mehrbelastungen von Steuerpflichtigen als Folge der kalten Progression deutlich zu Tage.   Quelle: Pressemitteilung des DStV vom 23. Januar 2013


Bildnachweise: © Christian Müller/Fotolia.com

Das könnte Sie auch interessieren:

Über den Autor

Male Author Icon
Lars E.

Lars schloss 2015 sein Studium in Betriebswirtschaftslehre ab. Anschließend absolvierte er ein Volontariat in einer kleinen Kölner Redaktion. Seit 2017 ist er fester Bestandteil des Redaktionsteams von betriebsausgabe.de. Hier kann er sein fachliches Wissen mit dem Anspruch, verständliche Texte rund ums Steuerrecht zu schreiben, miteinander kombinieren.

Kommentar hinterlassen