Die heftig umstrittene Anlage zur Einkommensteuererklärung, welche die Einnahmen / Überschussrechnung standardisieren sollte, kommt nach heftiger Kritik erst ab dem Veranlagungszeitraum 2005 zum Einsatz.
Dann müssen Gewerbetreibende zu Ihrer Anlage GSE der Einkommensteuererklärung die besagte Anlage EÜR abgeben, in welcher sämtliche Einnahmen und Ausgaben ihres Gewerbes aufgeführt sind. Diese Aufstellung konnte bisher nach eigenem ermessen gestaltet und die einzelnen Positionen angeordnet werden.
Lars schloss 2015 sein Studium in Betriebswirtschaftslehre ab. Anschließend absolvierte er ein Volontariat in einer kleinen Kölner Redaktion. Seit 2017 ist er fester Bestandteil des Redaktionsteams von betriebsausgabe.de. Hier kann er sein fachliches Wissen mit dem Anspruch, verständliche Texte rund ums Steuerrecht zu schreiben, miteinander kombinieren.