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Auch Probleme bei der digitalen Abgabe der Zusammenfassenden Meldung

Von Lars E.

Letzte Aktualisierung am: 24. März 2017

Geschätzte Lesezeit: 2 Minuten

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Nicht nur die Elster verstirbt bisweilen erfolgreich, auch mit der Zusammenfassenden Meldung (§18a UStG) gibt es derzeit Probleme. Diese muß nämlich ebenfalls ab 2007 auf elektronischem Wege abgegeben werden (wir berichteten), was aber bisweilen auf ganz eigene organisatorische Probleme stößt.

So versucht man offensichtlich, die noch immer fortbestehenden Fehler beim Sicherheitsmanagement der Elster (z.B. unsignierte Abgabe der Daten) bei der Zusammenfassenden Meldung nicht zu wiederholen. Der Steuerpflichtige muß sich daher beim Bundeszentralamt für Steuern anmelden, um das dortige Online-Formular benutzen zu können. Viele Steuerpflichtige nutzen die Ostertage, dies zu tun, denn der Abgabetermin ist am Dienstag, also einen einzigen Tag nach Ostern. Wie praktisch.

Dabei macht aber mancher eine böse Entdeckung, denn man muß sich zunächst registrieren. Dies ist zwingende Voraussetzung zur elektronischen Abgabe der Zusammenfassenden Meldung – offen und unsigniert, wie bei der Elster, geht’s nicht mehr. Das ist prinzipiell aus sinnvoll; die Teilnehmernummer, die bei der Registrierung erteilt wird, erhält man aber nicht einfach so online per eMail, sondern sie wird mit Hilfe einer Aktivierungs-ID generiert, für die man einen Code braucht, der per Briefpost verschickt wird. Gemäß mir vorliegender Antwortmail der Finanzverwaltung braucht das bis zu zwei Wochen.

Wer also zu Ostern versucht, seine Zusammenfassende Meldung online einzureichen, erlebt ein böses Erwachen: es ist zu spät, der Termin ist nicht mehr zu halten. Ob und inweiweit dies zu Versäumniszuschlägen oder anderen Unannehmlichkeiten führt, bleibt abzuwarten, denn dies ist die erste Zusammenfassende Meldung nach den neuen Rechtsvorschriften. Auf die lange Vorlaufzeit wurde meines Wissens nirgendwo allgemein hingewiesen. Die Steuerpflichtigen jetzt für die lange Vorlaufzeit zur Freischaltung verantwortlich zu machen wäre daher meines Erachtens nach wenigstens zweifelhaft.

Wir empfehlen allen Abgabepflichtigen, die von diesem Problem betroffen sind unverzüglich (also bis spätestens zum 10. April) Beschwerden an das Bundeszentralamt für Steuern und das örtliche Finanzamt zu schreiben. Die Faxnummer des Bundeszentralamtes für Steuern ist 06831-456-120 oder 0228-406184560 und telefonisch sind die Hüter der Umsatzsteuerstatistik per 06831-456-456, -140 oder -459 erreichbar. Gegen eine mögliche Festsetzung von Versäumniszuschlägen oder gar Bußgeldern sollte meines Erachtens nach Einspruch eingelegt werden, da der Steuerpflichtige nichts für das umständliche Verfahren kann.

[Update 10.04.2007]: Natürlich habe ich zu dem oben dargestellten Problem eine Faxbeschwerde an das Bundeszentralamt für Steuern geschrieben. Jetzt (tatsächlich um kurz vor sieben Uhr früh!) liegt mir allen Ernstes schon eine Antwort von bff.bund.de vor, in der auf dieses Fax geantwortet und mir eine Fristverlängerung gewährt wird. Der Amtsschimmel im gestreckten Galopp…

Quellen: Umsatzsteuer-Voranmeldung unmöglich: Die erfolgreich verstorbene Elster | Bald auch elektronische Abgabe der Zusammenfassenden Meldung | Massive Sicherheitslücken bei der Elster | Internetportal des Bundeszentralamtes für Steuern | Die Online-ZM auf dem Formularserver der Bundesfinanzverwaltung


Bildnachweise: © Robert Kneschke/Fotolia.com

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Über den Autor

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Lars E.

Lars schloss 2015 sein Studium in Betriebswirtschaftslehre ab. Anschließend absolvierte er ein Volontariat in einer kleinen Kölner Redaktion. Seit 2017 ist er fester Bestandteil des Redaktionsteams von betriebsausgabe.de. Hier kann er sein fachliches Wissen mit dem Anspruch, verständliche Texte rund ums Steuerrecht zu schreiben, miteinander kombinieren.

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