Jedes Jahr ändert das Bundesministerium der Finanzen die Spesensätze für die Verpflegungs- und Übernachtungspauschalen für betrieblich veranlasste Reisen ins Ausland. Mit Wirkung zum 1.1.2016 sind ebenfalls neue Pauschalen in Kraft getreten. Umfangreiche Änderungen gab es nicht. Neu ist jedoch eine mögliche Kürzung der Verpflegungspauschale.
Die Verpflegungskosten hingegen sind zwingend mit einer Pauschale anzusetzen. Diese beiden Grundsätze müssen Unternehmer unbedingt beachten. Daraus ergibt sich natürlich folgender Hinweis:
Unternehmer müssen darauf achten, dass sie alle Belege und Rechnungen für Übernachtungen im Ausland aufbewahren. Übernachtungspauschalen werden bei Unternehmern nicht anerkannt.
Neu: Kürzung der Verpflegungspauschale bei Übernachtung mit Mahlzeiten
Dieses Jahr ist neu eine möglich Kürzung der Verpflegungspauschale hinzugekommen. Haben Unternehmer Übernachtungen inkl. Frühstück gebucht, muss er 20 Prozent der vollen Verpflegungspauschale aus dem Übernachtungspreis herausrechnen. Grundlage ist die Verpflegungspauschale des jeweiligen Landes.
Ist zusätzlich auch noch ein Mittag- und/oder Abendessen im Übernachtungspreis enthalten, so muss der Übernachtungspreis um 40 Prozent der vollen Verpflegungspauschale gekürzt werden.
Ebenfalls möglich ist eine Verlängerung des Auslandsaufenthalts zu privaten Zwecken, beispielsweise Urlaub, möglich. Damit es jedoch keine Probleme mit den Finanzbehörden gibt, sollten einige Dinge beachten werden. Dazu auch der Artikel: Urlaub und Beruf – Das gilt beim Betriebsausgabenabzug.
Neue Verpflegungspauschalen in 21 Ländern
Insgesamt gab es Änderungen in 21 Ländern. Teilweise gelten für unterschiedliche Regionen des Landes wiederum verschiedene Pauschalen. Hier ein paar Beispiele, wo es Änderungen gab:
-
Albanien
-
China (abweichende Pauschalen für Peking, Shanghai, Hongkong, Chengdu)
-
Großbritannien (höhere Pauschalen für London).
-
Indien (abweichende Pauschalen für Neu Delhi, Kalkutta, Mumbai, Chennai)
-
Irland
-
Israel
-
Kanada (abweichende Pauschalen für Toronto, Vancouver, Ottawa)
-
Korea (Süd)
-
Saudi-Arabien
-
Schweden
-
Schweiz (höhere Pauschalen für Genf)
-
Südafrika (abweichende Pauschalen für Kapstadt und Johannesburg)
-
Türkei (neue Pauschalen für Istanbul)
In der Praxis taucht immer wieder die Frage auf, welche Pauschalen am An- und Abreisetag gelten. Mehr Infos dazu gibt es auch hier: Neue Pauschalen bei beruflich veranlassten Reisen ins Ausland.
Bildnachweise: © iana_kolesnikova/Fotolia.com