Steuervergünstigungen wurden in den vergangenen zwei Jahren für Einnahme-Überschuss-Rechner deutlich verbessert. Doch ab 2011 sollen viele Verbesserungen wieder rückgängig gemacht werden, da die Krise überstanden zu sein scheint.
Sonderabschreibungen
Für alle beweglichen Wirtschaftsgüter, die zu mindestens 90 Prozent betrieblich genutzt werden, können Sie im Jahr 2010 noch eine Sonderabschreibung von 20 Prozent geltend machen. Doch Vorsicht: Hier gilt eine Gewinngrenze für das Jahr vor der Anschaffung. Diese wurde für die Jahre 2009 und 2010 vorübergehend auf 200.000 Euro heraufgesetzt. Ab dem kommenden Jahr gilt die ursprüngliche Grenze von 100.000 Euro wieder.
Wenn Sie also 2009 einen Gewinn von 150.000 Euro erwirtschaftet haben, steht Ihnen die Sonderabschreibung für Anschaffungen im Jahr 2010 noch zu. Haben Sie in diesem Jahr den gleichen Gewinn erzielt, können Sie Anschaffungen in 2011 nicht mehr mit der Sonderabschreibung versehen.
Investitionsabzugsbetrag
Gleiches gilt für den Investitionsabzugsbetrag. Er wird für geplante Anschaffungen möglich. Auch hier wurden die Gewinngrenzen für die Jahre 2009 und 2010 vorübergehend auf 200.000 Euro heraufgesetzt, ab 2011 gelten aber wieder die ursprünglichen Grenzen von 100.000 Euro. Haben Sie in diesem Jahr einen Gewinn von 150.000 Euro erzielt, so können Sie also für das Jahr 2010 in der Einnahme-Überschuss-Rechnung noch einen Investitionsabzugsbetrag bilden, im kommenden Jahr ist das bei gleich hohem Gewinn hingegen nicht mehr nötig.
Degressive und lineare Abschreibung
Ebenfalls sollten Sie die degressive Abschreibung noch nutzen. Seit 2008 ist die degressive Abschreibung, die bei bis zu 25 Prozent liegen kann, nicht mehr möglich. Die Regelung wurde für die Jahre 2009 und 2010 ausgesetzt, so dass die degressive Abschreibung wieder möglich ist. Ab dem kommenden Jahr hingegen wird sie wieder abgeschafft. Schaffen Sie sich also ein entsprechendes Wirtschaftsgut noch bis zum 31.12.2010 an, so können Sie die degressive Abschreibung noch nutzen. Erfolgt die Anschaffung erst im kommenden Jahr, müssen Sie von vornherein die lineare Abschreibung nutzen.
Quelle: www.selbststaendigentipps.de
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