In diesen Tagen werden die meisten Unternehmer von den Berufsgenossenschaften ihre Beitragsbescheide für das vergangene Jahr 2011 erhalten haben. Daraus geht hervor, in welcher Höhe sie Beiträge an die für sie zuständige Berufsgenossenschaft entrichten müssen.
Überprüfung der Beitragsbescheide
In drei Bereichen sollten auch Sie prüfen:
Korrekte Zuordnung zur Berufsgenossenschaft
Überprüfen Sie zunächst, ob Ihr Unternehmen noch der richtigen Berufsgenossenschaft zugeordnet ist. Falls Sie inzwischen einen anderen Unternehmenszweck als zum Zeitpunkt der Unternehmensgründung verfolgen, kann es sein, dass sich die Zuständigkeit geändert hat. Eventuell fallen Sie in den Zuständigkeitsbereich einer anderen, vielleicht sogar günstigeren Berufsgenossenschaft.
Richtige Zuweisung der Gefahrtarifstellen
Jeder Arbeitnehmer muss in der Berufsgenossenschaft versichert werden und wird hierzu einer Gefahrtarifstelle zugewiesen. Hier kann es zu falschen Zuweisungen kommen. Insbesondere bei Verwaltungsmitarbeitern wird gerne übersehen, sie in eine günstigere Gefahrtarifstelle einzustufen, die bei vielen Berufsgenossenschaften besteht.
Eigene Versicherung
Auch Sie als Unternehmer sind in der Berufsgenossenschaft versichert. Inzwischen besteht aber häufig die Möglichkeit, diese Unternehmerversicherung zu kündigen, wenn Sie sie nicht wünschen. Sie können sich dann jederzeit auch anderweitig versichern. Prüfen Sie, ob Ihre Berufsgenossenschaft dies zulässt.
Wer kontrolliert jetzt hier wen?
Offenbar fehlt es derartigen Institutionen an geeigneten Kontrollinstrumenten. Es gibt unzählige Unternehmer, die nicht in der Lage sind, ihre Bescheide selbst zu prüfen. Sie müssten nun einen Steuerberater damit beauftragen, die Korrektheit der Bescheide zu prüfen, nur um sicherzugehen, dass die Mitarbeiter der Berufsgenossenschaften ihre Arbeit richtig machen. Wir von betriebsausgabe.de fragen uns ernsthaft, ob es nun wirklich sein kann, dass nun schon die Unternehmer die Arbeit der Ämter und Behörden kontrollieren müssen.
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