≡ Menu

Beiträge zur Berufsgenossenschaft auf dem Prüfstand

Von Lars E.

Letzte Aktualisierung am: 27. März 2017

Geschätzte Lesezeit: < 1 Minute

1 Stern2 Sterne3 Sterne4 Sterne5 Sterne (48 Bewertungen)
Loading ratings...Loading...

In diesen Tagen werden die meisten Unternehmer von den Berufsgenossenschaften ihre Beitragsbescheide für das vergangene Jahr 2011 erhalten haben. Daraus geht hervor, in welcher Höhe sie Beiträge an die für sie zuständige Berufsgenossenschaft entrichten müssen.

Doch der Bund der Steuerzahler warnt: Die meisten Beitragsbescheide dürften zwar korrekt sein. Dennoch ist es empfehlenswert, die korrekte Ausstellung des Bescheids zu überprüfen. Denn selbst kleinste Fehler können hier schon einen großen finanziellen Unterschied ausmachen.

Überprüfung der Beitragsbescheide

In drei Bereichen sollten auch Sie prüfen:

Korrekte Zuordnung zur Berufsgenossenschaft

Überprüfen Sie zunächst, ob Ihr Unternehmen noch der richtigen Berufsgenossenschaft zugeordnet ist. Falls Sie inzwischen einen anderen Unternehmenszweck als zum Zeitpunkt der Unternehmensgründung verfolgen, kann es sein, dass sich die Zuständigkeit geändert hat. Eventuell fallen Sie in den Zuständigkeitsbereich einer anderen, vielleicht sogar günstigeren Berufsgenossenschaft.

Richtige Zuweisung der Gefahrtarifstellen

Jeder Arbeitnehmer muss in der Berufsgenossenschaft versichert werden und wird hierzu einer Gefahrtarifstelle zugewiesen. Hier kann es zu falschen Zuweisungen kommen. Insbesondere bei Verwaltungsmitarbeitern wird gerne übersehen, sie in eine günstigere Gefahrtarifstelle einzustufen, die bei vielen Berufsgenossenschaften besteht.

Eigene Versicherung

Auch Sie als Unternehmer sind in der Berufsgenossenschaft versichert. Inzwischen besteht aber häufig die Möglichkeit, diese Unternehmerversicherung zu kündigen, wenn Sie sie nicht wünschen. Sie können sich dann jederzeit auch anderweitig versichern. Prüfen Sie, ob Ihre Berufsgenossenschaft dies zulässt.

Wer kontrolliert jetzt hier wen?

Offenbar fehlt es derartigen Institutionen an geeigneten Kontrollinstrumenten. Es gibt unzählige Unternehmer, die nicht in der Lage sind, ihre Bescheide selbst zu prüfen. Sie müssten nun einen Steuerberater damit beauftragen, die Korrektheit der Bescheide zu prüfen, nur um sicherzugehen, dass die Mitarbeiter der Berufsgenossenschaften ihre Arbeit richtig machen. Wir von betriebsausgabe.de fragen uns ernsthaft, ob es nun wirklich sein kann, dass nun schon die Unternehmer die Arbeit der Ämter und Behörden kontrollieren müssen.

Quelle

Bund der Steuerzahler


Bildnachweise: © industrieblick/Fotolia.com

Das könnte Sie auch interessieren:

Über den Autor

Male Author Icon
Lars E.

Lars schloss 2015 sein Studium in Betriebswirtschaftslehre ab. Anschließend absolvierte er ein Volontariat in einer kleinen Kölner Redaktion. Seit 2017 ist er fester Bestandteil des Redaktionsteams von betriebsausgabe.de. Hier kann er sein fachliches Wissen mit dem Anspruch, verständliche Texte rund ums Steuerrecht zu schreiben, miteinander kombinieren.

Kommentar hinterlassen