Bei der Geburt eines Kindes hat die Frau Anspruch auf Mutterschaftsgeld. In den letzten Jahren hat sich hierfür in der Umgangssprache die Bezeichnung Elterngeld mehrheitlich durchsetzen können.
Wie hoch ist das Mutterschaftsgeld?
Das Mutterschaftsgeld wird proportional des individuellen Einkommens berechnet. Es bezieht sich dabei stets auf den individuellen Nettolohn, den die Mutter von ihrem Arbeitgeber erhält. Das Mutterschaftsgeld macht dabei stets 65 Prozent des Nettoeinkommens aus. Wenn eine Frau während der Schwangerschaft und vor der Geburt nicht in einem festen Arbeitsverhältnis steht, erhält sie den gesetzlich vorgeschriebenen Sockelbetrag. Dieser beträgt in der Bundesrepublik Deutschland 300 Euro. Das Mutterschaftsgeld wird dabei immer unabhängig vom Kindergeld gezahlt und soll als zusätzliche finanzielle Absicherung in der Zeit vor und nach der Geburt dienen. Während eine Frau diese staatliche Unterstützung erhält, besteht in dem jeweiligen Arbeitsverhältnis Kündigungsschutz. Frauen erhalten das Mutterschaftsgeld stets für die ersten acht Wochen nach der Geburt. Wenn sie zusätzlich Elterngeld in Anspruch nehmen, werden beide Leistungen unabhängig voneinander gezahlt.
Das Mutterschaftsgeld und die Lohnberechnung
Wenn eine Frau Mutterschaftsgeld erhält, dient dieses immer als Basis für die individuelle Lohnberechnung. Dabei handelt es sich bei diesem um ein steuerfreies Einkommen. Demnach muss die erhaltene Summe in der Einkommenssteuer zwar angegeben werden, sie wird aber nicht als steuerpflichtiger Umsatz gewertet. Es wird ausschließlich das Einkommen versteuert, welches vor dem Erhalt des Mutterschaftsgeldes vorhanden war. Bei dieser Leistung handelt es sich um eine staatliche Hilfe, die durch den Bund als Unterstützung für Familien beschlossen wurde.
Quelle: http://www.elternwissen.com
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