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Berufsunfähigkeitsversicherung muss bei Burn-out zahlen

Von Lars E.

Letzte Aktualisierung am: 17. März 2017

Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten

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Steuerberater kann retten! So sinnvoll ist es sich beraten zu lassen

Das Burn-out-Syndrom hat sich zusammen mit Rückenbeschwerden zu einer Volkskrankheit entwickelt. Ein Urteil des LG München hat nun ergeben, dass Versicherer für diese Krankheit zahlen müssen.

 Burn-out galt lange Zeit als eine Krankheit, die in erster Linie Manager plagt. Beschäftigte können inzwischen beweisen, dass auch sie unter der Krankheit leiden. Das Problem könnte jedoch weitaus früher, nämlich in den jungen Jahren eines Menschen, seinen Lauf nehmen.

Psychologe Michael Schulte-Markwort behandelt mehr und mehr Kinder, die unter dem Erschöpfungssyndrom leiden. Wie er in einem Interview mit stern.de erklärt, beobachtet er seit fünf Jahren, wie immer mehr Kinder und Jugendliche seine Leistung in Anspruch nehmen – auf Drang der Eltern natürlich.

Das Syndrom ist aber auch in der Erwachsenenwelt gut bekannt. Experten bezeichnen es als eine natürliche Folge der von der Wirtschaft geforderten Flexibilität: Arbeitnehmer sollen sich ihrem Arbeitsplatz anpassen und immer verfügbar sein – mit sichtbaren Folgen. Laut der Burn-out-Statistik 2012/2013 zählen psychische Erkrankungen, zu denen Burn-out gehört, zur Hauptursache für Arbeitsunfähigkeit. Deutschlandweit leiden rund neun Millionen Menschen unter der Krankheit.

Unternehmen wollen Risiko für psychische Krankheiten reduzieren

Im Idealfall helfen Unternehmen ihren Angestellten, es gar nicht erst zum Burn-out kommen zu lassen. Das ist einerseits mit akzeptablen Arbeitsbedingungen möglich. Doch nicht jedes Unternehmen ist zu solchen Maßnahmen bereit, wie die Zahl der Fehltage aufgrund seelischer Erkrankungen zeigt, welche die Deutschen-Angestellten-Krankenkasse nun publiziert hat. Demnach hat die Anzahl dieser Fehltage um 77 Prozent zugenommen.

Das Unternehmen Bosch möchte dieser Entwicklung in seinen Betrieben entgegensteuern, indem es seine Angestellten frühzeitig unterstützt. Am Samstag der ersten Augustwoche wird planmäßig eine Betriebsvereinbarung in Kraft treten, die ein Netzwerk von Ansprechpartnern ins Leben rufen soll.

Chefs, die bemerken, dass mit einem Mitarbeiter etwas nicht stimmt, tun sich oft schwer, das Thema anzusprechen. Christoph Kübel, Bosch-Personalchef

Wie der Personalchef von Bosch in einem Interview mit den Stuttgarter Nachrichten erklärt, sollen die Vorgesetzten besser geschult werden, um psychische Krankheiten oder erste Signale frühzeitig zu erkennen und zu behandeln.

Versicherte müssen Beweislast für Berufsunfähigkeit tragen

Dass Burn-out zu einer (vorübergehenden) Berufsunfähigkeit führen kann, ist bewiesen. Es arbeitet aber nicht jedes Unternehmen wie Bosch an einer Präventionslösung. Kommt es also zum Burn-out, lehnen viele Versicherer ihre Leistung ab. Der Grund: Die Beweislast ist in vielen Fällen nicht ausreichend. Symptome wie Müdigkeit, Erschöpfung und Gleichgültigkeit gibt es auch bei anderen Krankheiten. Aus diesem Grund ist diese Krankheit nicht ganz einfach zu beweisen.

Trotzdem: Wie das Landgericht München (Urteil vom 22.3.2006, Aktenzeichen 25 O 19798/03) entschied, müssen Versicherungen dennoch zahlen. In dem Fall aus 2006 ging es um einen selbstständigen Finanzmanager, welcher unter Erfolgsdruck und Arbeitsüberlastung litt. Der Arbeitsstress führte zu Kopfschmerzen, Angstzuständen und Schwindelanfällen. Eine ärztliche Diagnose bestätigte das Burn-out-Syndrom. Da der Arzt empfahl, nicht mehr den Beruf auszuüben, beantragte der Kläger seine Berufsunfähigkeitsrente.

Berufsunfähigkeitsversicherung zusätzlich zur Grundversorgung

Das Glück des Finanzmanagers war es, dass er überhaupt über eine Berufsunfähigkeitsversicherung verfügte. Denn viele Arbeitnehmer besitzen lediglich eine Grundversorgung. Sie besitzen weder eine Berufsunfähigkeits- noch eine Risiko-Lebensversicherung. Dabei sind die Tarife heute flexibler und günstiger denn je, wie dieses Beispiel hier zeigt. Beiträge gibt es bereits ab zehn Euro. Für Schüler, Auszubildende und Studenten sind maßgeschneiderte Tarife erhältlich.

Auch die Leistung der Versicherer hat sich in den letzten Jahren verbessert. Laut der Stiftung Warentest sind 40 von 70 Versicherungen sehr gut. Große Veränderungen gab es insbesondere bei den Klauseln. So testete die Stiftung Warentest zum Beispiel, ob die Versicherer auch rückwirkend zahlen, wenn nicht festzustellen ist, ob es sich um eine langfristige Berufsunfähigkeit handelt.

Generell empfiehlt die Stiftung Warentest, sich möglichst früh für eine Police zu entscheiden. Versicherer bieten, wie bereits erwähnt, entsprechende Tarife für Schüler, Azubis und Studenten an. Der Grund für den frühen Abschluss ist simpel: In jungen Jahren haben die meisten Menschen keine nennenswerte Krankengeschichte. Folglich ist es für junge Menschen leichter, einen hochwertigen, bezahlbaren Vertrag zu erhalten. Im Test sichert sich eine 25-jährige Arzthelferin für rund 36 Euro pro Monat eine Monatsrente von 1.000 Euro.

Generell gilt: Risikoarme Berufsgruppen zahlen weniger und erhalten eine höhere Rente. Die Berufsunfähigkeitsversicherung lohnt sich aber insbesondere für risikoreiche Berufsgruppen. Hierzu zählen Gerüstbauer, Dachdecker, Bergleute, Pflasterer sowie Fleisch-/Wurstwarenhersteller zum Beispiel (Quelle: Bundesagentur für Arbeit / Deutsche Rentenversicherung BUND; map-report).


Bildnachweise: © interstid/Fotolia.com

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Über den Autor

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Lars E.

Lars schloss 2015 sein Studium in Betriebswirtschaftslehre ab. Anschließend absolvierte er ein Volontariat in einer kleinen Kölner Redaktion. Seit 2017 ist er fester Bestandteil des Redaktionsteams von betriebsausgabe.de. Hier kann er sein fachliches Wissen mit dem Anspruch, verständliche Texte rund ums Steuerrecht zu schreiben, miteinander kombinieren.

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