Wenn Sie gerade vor der Überlegung stehen, sich selbstständig zu machen, ist einer der entscheidenden Punkte die Art des Unternehmens. Wollen Sie ein gewerbliches Unternehmen gründen, stehen Ihnen das Einzelunternehmen, die GbR, die GmbH und andere Varianten zur Verfügung. Einfacher ist es allerdings, sich als Freiberufler selbstständig zu machen.
Zugehörigkeit einer Kammer
Viele Freiberufe sind verpflichtet, sich bei einer Kammer anzumelden. Diese sorgt dafür, dass nur die Freiberufler mit ausreichenden fachlichen Kompetenzen bestimmte freiberufliche Tätigkeiten ausüben dürfen. Heilpraktiker beispielsweise müssen kein Mitglied in einer Kammer werden, dafür müssen sie aber einen Nachweis beim Gesundheitsamt über die fachlichen Fähigkeiten erbringen.
Freiberufler und Gewerbeanmeldung
Wie der Name Freiberufler bereits aussagt, handelt es sich nicht um eine gewerbliche Tätigkeit. Deshalb reicht es aus, das Finanzamt formlos über die Aufnahme der freiberuflichen Tätigkeit zu informieren. Eine Gewerbeanmeldung muss nicht vorgenommen werden. Steuerlich gesehen ergeben sich aus dem Freiberufler-Status einige Vorteile. So muss unabhängig von der Höhe des Gewinns keine Gewerbesteuer gezahlt werden. Freiberufler zahlen lediglich Einkommenssteuer. Sie können zudem generell die Einnahmen-Überschuss-Rechnung nutzen, müssen somit keine Bilanzen aufstellen.
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Quelle: http://www.ixpro.de
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