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Betriebsrat: Rechte und Pflichten

Von Lars E.

Letzte Aktualisierung am: 30. März 2017

Geschätzte Lesezeit: < 1 Minute

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Wenn es zur Bildung eines Betriebsrats in einem Unternehmen kommt, übernimmt dieser zahlreiche Pflichten und Rechte. Dabei präsentiert er sich immer als eine Vertretung der Arbeitnehmer. Die Rechte und Pflichten, die einem Betriebsrat in einem Unternehmen zugesprochen werden, werden genauestens durch das deutsche Recht geregelt.

Jeder Betriebsrat verfügt in einem Unternehmen über ein Mitspracherecht. Dadurch kann er sowohl die Arbeitszeiten als auch die einzelnen Arbeitsplätze mitgestalten und kann auf die Entscheidungen des Arbeitgebers aktiv Einfluss nehmen. Dabei kann dieses Mitspracherecht eines Betriebsrats auch auf die verschiedensten Personalfragen ausgeweitet werden. Neben diesem Recht hat ein Betriebsrat eine Vielzahl an Pflichten zu erfüllen. Hierbei handelt es sich an erster Stelle um die Überwachung von Tarifverträgen und verschiedensten arbeitsrechtlichen Gesetzen.

Dabei muss der BR immer dafür Sorge tragen, dass sowohl die Tarifverträge als auch die Arbeitsschutzgesetze durch den Arbeitgeber eingehalten werden. Des Weiteren muss der BR darauf achten, dass bei Kündigungen, die nicht verhindert werden können, auch soziale Aspekte beachtet werden. Hierbei kann es sich zum Beispiel um die Betriebszugehörigkeit eines Arbeitnehmers handeln. Zudem muss der BR darauf achten, dass alle Mitarbeiter in einem Unternehmen gleich behandelt werden und es nicht zu Diskriminierungen kommt.

Die alltäglichen Aufgaben eines Betriebsrats

Im Unternehmensalltag kommen auf einen Betriebsrat und dessen Mitglieder in der Regel sehr verschiedene Aufgaben zu. Dabei spielen insbesondere Einzelgespräche mit den Arbeitnehmern eine sehr wichtige Rolle. Immerhin präsentiert sich ein Betriebsrat immer als die erste Anlaufstelle für einen Mitarbeiter eines Unternehmens. Des Weiteren übernimmt der BR verschiedenste Verwaltungsaufgaben, die zum Beispiel in Hinblick auf die Einhaltung von verschiedenen Arbeitszeiten entstehen. Kommt ein Mitglied des Betriebsrats seinen Pflichten nicht nach, kann dieses aus der Arbeitnehmervertretung ausgeschlossen werden. Des Weiteren muss in diesen Fällen mit weiteren Sanktionen durch den Arbeitgeber gerechnet werden.

Quelle: http://www.betriebsverfassungsgesetz.com


Bildnachweise: © GaToR-GFX/Fotolia.com

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Über den Autor

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Lars E.

Lars schloss 2015 sein Studium in Betriebswirtschaftslehre ab. Anschließend absolvierte er ein Volontariat in einer kleinen Kölner Redaktion. Seit 2017 ist er fester Bestandteil des Redaktionsteams von betriebsausgabe.de. Hier kann er sein fachliches Wissen mit dem Anspruch, verständliche Texte rund ums Steuerrecht zu schreiben, miteinander kombinieren.

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